Thomas Baumhäkel

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel gründete seine Einzelkanzlei 2002. Der Jurist arbeitet mit Rechtsanwalt Sven Steinbach in Bürogemeinschaft.

Sie finden die Büroräume der Kanzlei mitten in der Mainzer Innenstadt, direkt am Dom. Das Kanzleigebäude liegt in unmittelbarer Nähe der Haltestellen “Höfchen” und “Schillerplatz” für Bus und Bahn, so dass ein optimaler Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr besteht. Außerdem ist ein Taxistand direkt vor der Eingangstür. Mandanten mit Pkw können in den Parkhäusern “Am Brand”, “Theater-Parkhaus”, “Kronberger Hof”, “Karstadt”, “Kaufhof/Saturn”, “Rheingoldhalle/Rathaus” und “Heugasse/Grebenstraße” parken.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr vereinbart das Sekretariat oder Rechtsanwalt Baumhäkel selbst Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten liegen können. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten und Betriebsräte.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Baumhäkel
Schöfferstr. 8
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
+49 (6131) 1434363
Telefax
+49 (6131) 1434366
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.baumhaekel.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Baumhäkel, geboren 1969 in Bergisch Gladbach, studierte an den Universitäten in Göttingen, Heidelberg und Mainz. Die Referendarausbildung absolvierte er in Rheinland-Pfalz. Nach dem zweiten Staatsexamen und der Zulassung als Rechtsanwalt 2002 war Herr Baumhäkel zunächst in einer Kanzlei für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main tätig. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

In seiner Freizeit engagiert sich Herr Baumhäkel seit Februar 2002 als Vorsitzender des Fördervereins des Orchesters im Staatstheater Mainz e.V., bei dem er Gründungsmitglied ist. Die Räumlichkeiten der Kanzlei dienen dabei gleichzeitig als Vereinsgeschäftsstelle.

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Allgemeinen Zivilrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts. Als Privatrecht werden alle Normen bezeichnet, welche die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen und festlegen, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Recht, das die Beziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat regelt. Das Allgemeine Zivilrecht und Vertragsrecht umfasst insbesondere das Verbraucherschutzrecht einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Verträgen, wozu zum Beispiel Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Maklervertrag und Darlehensvertrag gehören.

Die häufigsten Streitigkeiten betreffen beispielsweise die mangelhafte oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen. Zum Allgemeinen Zivilrecht gehört beispielsweise das Recht der unerlaubten Handlung, welches die Folgen eines Verhaltens regelt, das anderen Menschen Schaden zufügt, das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt, sowie das Erbrecht. Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwalt Baumhäkel Ihr Ansprechpartner.

Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Baumhäkel vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel ist ein Spezialist auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Seit 2006 ist er dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Aus Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Baumhäkel ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen hierfür auch innovativen Lösungen zugeführt werden.

Selbstverständlich vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal. Er berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen: Urlaub, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Fachanwalts für Arbeitsrecht liegt auch in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht), Beschlussverfahren und einstweiligem Rechtsschutz. Ferner berät er seine Mandanten in allen Fragen rund um das Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht und begleitet Ihr Unternehmen bei der Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan sowie in Einigungsstellenverfahren.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de