Doreen Schröder

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Doreen Schröder arbeitet seit Dezember 2007 mit der Kanzlei Heinrich & Heinrich in Potsdam in Bürogemeinschaft. Die Büroräume liegen in der Jägerstraße, einer Querstraße der Potsdamer Fußgängerzone Brandenburger Straße, direkt in der Innenstadt. Für Mandanten mit Pkw bestehen Parkmöglichkeiten auf den umliegenden öffentlichen Parkplätzen. Im Übrigen ist Rechtsanwältin Schröder mit Bus und Straßenbahn gut zu erreichen.

Das Büro der Kanzlei Schröder ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis freitags von 08.30 bis 16.00 Uhr mit Frau Frank vom Sekretariat oder mit der Rechtsanwältin persönlich vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt und auch kurzfristig sowie außerhalb der Geschäftszeiten Termine vergeben.

Die Rechtsanwältin betreut in erster Linie Privatpersonen, denen sie in allen Fragen des Familien- und Erbrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts eine umfassende und individuelle Beratung bietet. Weitere Schwerpunkte von Frau Schröder sind das Mietrecht und das Verkehrsrecht. Rechtsanwältin Schröder hat es sich zur Aufgabe gemacht, für ihre Mandanten stets den effektivsten Weg zur Lösung ihres juristischen Problems zu finden. Nicht immer muss dieser in einer gerichtlichen Auseinandersetzung enden. Dabei sollen jedoch die individuellen Vorstellungen des Mandanten nicht aus den Augen verloren werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Doreen Schröder
Jägerstr. 15
14467 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (331) 2803246
Telefax
+49 (331) 2704948
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Fachgebiete/Charakteristika

Doreen Schröder, geboren in Perleberg/Brandenburg, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Universität Rostock sowie an der Freien Universität Berlin. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Berlin. Seit ihrer Zulassung ist die Rechtsanwältin vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten auftretungsbefugt.

Rechtsanwältin Doreen Schröder berät und vertritt Sie im Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Innerhalb des Familienrechtes ist Doreen Schröder insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarung und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen — auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss entsprechender Vereinbarungen, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess, Vaterschaftsfeststellung
  • Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens und Alternativen.

Im Erbrecht berät und vertritt Frau Schröder beispielsweise bei:

  • Aufteilung eines Nachlasses
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüchen gegen Miterben
  • Schenkung des Erblassers
  • Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • der Erstellung oder Überprüfung testamentarischer Verfügungen, wie Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
  • vorweggenommene Erbfolge

Jeder von uns kommt irgendwann einmal in seinem Leben mit dem Mietrecht in Berührung, sei es als Vermieter oder als Mieter. Aus anwaltlicher Sicht entstehen die meisten Konflikte im Mietrecht aus Unkenntnis über die Rechtslage. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Schröder beispielsweise bei:

  • Streitigkeiten um Begründung oder Beendigungen des Mietverhältnisses
  • Mangel an der Mietsache
  • der Weigerung eines Mieters, einer Mieterhöhung zuzustimmen
  • der Formulierung des Mietvertrags unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
  • Mieterhöhung oder Mietminderung
  • einer Gebrauchsbeeinträchtigung
  • Problemen rund um eine Schönheitsreparatur

Gerade im Mietrecht hat sich schon oft erwiesen, dass früher anwaltlicher Rat erhebliche Kosten und Streitigkeiten vermeiden kann.

Im Verkehrsrecht werden die Mandanten von Frau Schröder kompetent beraten und betreut bei:

  • der Abwicklung von Verkehrsunfällen
  • Personenschaden, Haushaltsführungskosten, Mietwagenkosten oder/und Reparaturkosten
  • Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Bußgeld, Bußgeldbescheid oder Führerscheinentzug bei Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht (beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)

Neben ihren Spezialgebieten verfügt Rechtsanwältin Doreen Schröder über fundierte Kenntnisse im gesamten Gebiet Allgemeines Zivilrecht. Insbesondere zu nennen sind hier das:

  • Vertragsrecht,
  • Gewährleistungsrecht,
  • Haftungsrecht (Schadensersatzrecht).

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de