Tobias Kühn
Fachgebiete/Charakteristika
Tobias Kühn wurde 1977 in Krefeld geboren. Während des Studiums der Rechte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf arbeitete er mehrere Jahre als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht. Im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Der seit März 2007 zugelassene Rechtsanwalt ist seit 2006 für die Kanzlei tätig. Herr Kühn korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch.
Rechtsanwalt Tobias Kühn berät und betreut seine Mandanten im Verwaltungsrecht, Zivilrecht und Versicherungsrecht, wobei sich der Bereich öffentliches Recht als hauptsächlicher Schwerpunkt darstellt.
Der Bürger als ratsuchender Mandant ist mit der Besonderheit konfrontiert, dass der Staat selbst, sei es als Land Nordrhein-Westfalen oder Kreis, Stadt und Gemeinde, ihm gegenüber berechtigt oder verpflichtet ist. Doch steht auch die Verwaltung als ausführende Gewalt nicht über dem Gesetz, sondern ist im Umgang mit ihren Bürgern zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Das Verwaltungsrecht gehört zu den juristischen Bereichen, wo die Grundrechte der Verfassung unmittelbar für den Mandanten wirken und das sensible Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern im Mittelpunkt steht. Dieses Zusammenspiel übersehen aber auch immer wieder die Behörden. Ausnahmetatbestände werden nicht erkannt, oder das Gesetz wird zu eng ausgelegt. Deshalb erfordert die Beratung im Verwaltungsrecht besondere Kenntnisse, die Rechtsanwalt Kühn unter anderem auch durch seine Tätigkeit am Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erwarb.
Während des Referendariats erlernte er die Praxis des Verwaltungsrechts durch seine Tätigkeit für das Rechtsamt der Stadt Krefeld. Aufgrund seiner theoretischen und praktischen Erfahrungen hat Rechtsanwalt Kühn ein sehr gutes Gespür für die oft entgegengesetzten Positionen von Staat und Bürger, die das öffentliche Recht prägen. Die Breite des Rechtsgebiets, welches Kommunalrecht, öffentliches Baurecht, Ausländerrecht, Polizeirecht, Beamtenrecht, Planungsrecht und Subventionsrecht, Straßenrecht und Wegerecht sowie das Umweltschutzrecht umfasst, kennen die meisten Bürger schon aus eigener, meist unerfreulicher Erfahrung. Entsprechend beginnt die Tätigkeit von Tobias Kühn bereits bei der Frage, ob das Bußgeld rechtmäßig erging. Selbstverständlich begleitet er aber auch komplexe Themen wie das Genehmigungsverfahren im Baurecht oder das Subventionsrecht. In Rechtsanwalt Kühn verfügt die Kanzlei neben Rechtsanwalt Siebenkotten über einen weiteren Juristen für die Besonderheiten des öffentlichen Rechts.
Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Tobias Kühn seine Mandanten in versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB) in allen Versicherungssparten und -arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe und deswegen die Versicherung vom Krankenversicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwalt Kühn hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.
Das allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts. Als Privatrecht werden alle Normen bezeichnet, welche die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen und festlegen, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken sie im Verhältnis zueinander haben. Davon zu unterscheiden ist das öffentliche Recht, das die Beziehungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat regelt. Das allgemeine Zivilrecht und Vertragsrecht umfasst insbesondere das Verbraucherschutzrecht einschließlich des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit den im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelten Verträgen, wozu zum Beispiel Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Reisevertrag, Maklervertrag und Darlehensvertrag gehören.
Die häufigsten Streitigkeiten betreffen beispielsweise die mangelhafte Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen oder die verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten und ihre Rechtsfolgen. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch das Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht), welches die Folgen eines Verhaltens regelt, das anderen Menschen Schaden zufügt, sowie das Sachenrecht, das die rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Besitz an beweglichen Gegenständen und Immobilien regelt. Wenden Sie sich bei diesen oder ähnlichen Problemen an Rechtsanwalt Tobias Kühn.
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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