Bettina Spaniol

Fachgebiete/Charakteristika

Bettina Spaniol wurde 1969 in Ottweiler/Saar geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken sowie an der Universität von Nancy in Frankreich Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat leistete Frau Spaniol in Osnabrück. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft im Sommer 1998 absolvierte sie ein Aufbaustudium “Europäisches Recht und internationales Privatrecht” an der Universität Bremen, welches sie als Master of Laws (LL.M.) abschloss. Von 1998 bis 2006 war die Juristin in zwei Thüringer Rechtsanwaltskanzleien tätig. Seit Anfang 2006 ist Frau Spaniol Mitglied der Rechtsanwaltssozietät Dr. Stöber, Oehring, Vauth & Partner in Krefeld. Rechtsanwältin Spaniol spricht fließend Englisch und Französisch.

Das Arbeitsrecht stellt die absolute Spezialisierung von Rechtsanwältin Bettina Spaniol dar. Weitere Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen beim Sozialrecht, allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht.

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der “Agenda 2010” oder “Hartz IV”, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Bettina Spaniol Sie durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Spaniol liegt im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Frau Spaniol hilft Ihnen dabei ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bettina Spaniol
St.-Anton-Straße 56-58
47798 Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
0 21 51 / 62 89 00
Telefax
0 21 51 / 62 89 01 00
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.dr-stoeber.de


 
 

Spezialitäten

Bettina Spaniol ist seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Bei der Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Inhalt, Gestaltung, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sind zahlreiche Regelungen zu beachten. Anwaltliche Hilfe ist aber auch und gerade dann gefragt, wenn konkrete Probleme in Arbeitsverhältnissen auftauchen.

Folgende Beispiele seien exemplarisch genannt: Wie setze ich mich als Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Abmahnung oder eine arbeitgeberseitige Kündigung zur Wehr? Bei welchen Maßnahmen des Arbeitgebers muss zuvor der Betriebsrat angehört werden? Welche Möglichkeiten habe ich als Arbeitnehmer, um gegen ein ungünstiges Arbeitszeugnis vorzugehen? Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen Mobbing unternehmen? Was muss bei einem Betriebsübergang aus Arbeitgebersicht und aus Arbeitnehmersicht beachtet werden? Zu diesen und natürlich zu anderen Fragen des Arbeitsrechtes erhalten Sie kompetenten anwaltlichen Rat, Hilfestellung und Betreuung. Im arbeitsgerichtlichen Prozess werden Ihre Rechte und Interessen wahrgenommen, mit dem Ziel, eine sinnvolle und Ihren Interessen entsprechende Lösung zu finden. In Bettina Spaniol, Fachanwältin für Arbeitsrecht, steht Ihnen für alle Themen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit eine kompetente Partnerin zur Verfügung.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de