Dieter Schenk-Hellrung

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Dieter Schenk-Hellrung erlernte das juristische „Handwerk“ an den Universitäten in Passau und Tübingen. Er übt eine Referententätigkeit bei verschiedenen Verbänden im Arbeitsrecht aus und ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt er sich mit dem Kündigungsrecht, Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes, Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht (insbesondere Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, Beschlussverfahren bei allen Instanzengerichten der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit) und dem Tarifvertragsrecht (insbesondere Beratung vor und bei Tarifvertragsverhandlungen).
Die Prozessvertretung erfolgt dabei an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht.
Seine sonstigen Tätigkeitsschwerpunkte sind das Sozialversicherungs- und das Mietrecht.
Mitgliedschaft: Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dieter Schenk-Hellrung
Friedrichstraße 5
70174 Stuttgart Mitte
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (711) 224199-0
Telefax
+49 (711) 224199-79
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Homepage
http://www.shp-anwaltskanzlei.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de