Dr. Siegfried Schüßler

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Siegfried Schüßler in Wolfsberg besteht seit 1984 und deckt den gesamten Beratungsbedarf von Firmen und mittelständischen Unternehmen im Bereich Wirtschaftsrecht und allgemeines Zivilrecht ab.

Die Kanzleiräume sind im Zentrum am Kanalplatz 5, in der Nähe der Stadtpfarrkirche und der Gerichte und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Mit dem Citybus erreichen Sie die Kanzlei von der Haltestelle “Hoher Platz” aus in wenigen Minuten Fußweg.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 13.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen eigenen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (office@ra-schuessler.at).

Immer wieder ist in komplexen Fällen eine Zusammenarbeit erforderlich mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten und Korrespondenzanwälten aus anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, Italien und Slowenien. Um den Mandanten auch einen gewissenhaften Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Schüßler seit vielen Jahren mit Steuerberatern in ganz Österreich. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Siegfried Schüßler
Kanalplatz 5
9400 Wolfsberg

Österreich

Telefon
+43 (4352) 51644
Telefax
+43 (4352) 52220
E-Mail
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Homepage
http://www.ra-schuessler.at


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Siegfried Schüßler wurde 1951 in Wolfsberg geboren. Nach der Matura studierte er von 1971 bis 1976 an der Karl-Franzens-Universität Graz Rechtswissenschaften. Während des Studiums verbrachte er einen längeren Studienaufenthalt in den USA. Das anschließende Gerichtsjahr absolvierte er unter anderem am Bezirksgericht Kärnten und Landesgericht Graz. Anschließend arbeitete er zunächst vier Jahre im Notariatswesen, bevor er 1984 seine eigene Kanzlei in Wolfsberg gründete.

Außerberuflich war Herr Schüßler über 25 Jahre im Gemeinderat tätig. Ferner betreibt er ein seit 1911 ansässiges Kino in Wolfsberg. Er ist zudem Präsident der österreichischen Kinos und Präsident des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring-Clubs in Kärnten (ÖAMTC).

Er spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler vertritt und berät Sie vornehmlich im Wirtschaftsrecht, allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Eherecht und Erbrecht.

Er berät Sie professionell und individuell im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Verfassungsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften.

Einen der Tätigkeitsschwerpunkte des Juristen stellt insbesondere das Insolvenzrecht dar. Gerade in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Zeit werden Fachleute auf diesem Gebiet gebraucht. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler arbeitet einerseits eng mit Insolvenzverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Insolvenzschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann er Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie in einem Insolvenzverfahren, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder führt gegebenenfalls selbst eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch. Ferner ist er behilflich bei der Gründung einer Auffanggesellschaft und bei der Insolvenzverwaltung.

Im Gesellschaftsrecht ist Herr Schüßler behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er in der Kanzlei für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere Prozessrecht, Verfahrensrecht, Vertragsrecht und Schadensersatzrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem allgemeinen Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht sowie auch dem Produkthaftungsrecht. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Im Vertragsrecht bietet Ihnen der Jurist eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Es umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist ferner das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht), inklusive Gewährleistungsrecht und Haftungsrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder Gefährdungshaftung. Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. In erster Linie findet das Schadenersatzrecht Anwendung bei einem Verkehrsunfall (Verkehrsunfallsrecht). Es geht hierbei im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und — speziell bei Personenschaden — Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler berät des Weiteren individuell im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe (Eherecht, Ehevertrag, Scheidungsvertrag, Partnervertrag und Adoption) in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler mit Sorgfalt betreut.

Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Verlassenschaftsabhandlung und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dr. Siegfried Schüßler.

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