Andreas Otto
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Otto wurde 1973 in Dresden geboren. Nach einer Ausbildung zum Werkzeugmacher (Mechatroniker) studierte er von 1992 bis 1996 an der Universität Dresden Jura. Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Dresden. Seit 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei Paul & Reetz als angestellter Rechtsanwalt tätig.
Außerberuflich ist er als Schiedsrichter Mitglied in der Schiedskommission der Kfz-Innung Dresden. Darüber hinaus bietet er regelmäßig Seminare und Vorträge in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie weiteren Institutionen zu verschiedenen rechtlichen Themenstellungen an.
Rechtsanwalt Andreas Otto bearbeitet überwiegend Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht und Baurecht.
Ziel der Rechtsberatung im Mietrecht ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und Pachtrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Herr Otto berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Otto.
Darüber hinaus steht der Rechtsanwalt in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Andreas Otto macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Ein Interessenschwerpunkt des Juristen ist das Vertragsrecht inklusive Verkehrsvertragsrecht und Arbeitsvertragsrecht. Im Rahmen des Verkehrsvertragsrechts vertritt Herr Rechtsanwalt Otto die Interessen sowohl von Fahrzeughaltern als auch von Autohäusern.
Rechtsanwalt Otto zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten sowie klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Herr Otto bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Gerade die fachliche Rechtsberatung und Mitwirkung Ihres Anwalts bereits bei der Vertragsgestaltung sichert nachhaltig den Rechtsfrieden während des Vertragsverhältnisses und schützt vor überraschenden Klauseln.
Das Baurecht ist eines der umfänglichsten Spezialgebiete, das sich gerade in den letzten Jahren stetig entwickelt hat. Treten rechtliche Probleme auf, sollte daher möglichst frühzeitig Herr Otto eingeschaltet werden. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts. Rechtsanwalt Andreas Otto berät und vertritt Sie im Baurecht professionell baubegleitend bei der Bauüberwachung und Baubetriebsprüfung oder bei vertragsrechtlichen Dingen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes (Abnahmebescheinigung) und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Andreas Otto - Käthe-Kollwitz-Ufer 23
01307 Dresden
Sachsen
Deutschland
- Telefon
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- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-reetz.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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