Martin Fischer

Rechtsanwälte Fischer & Meyer-Plückthun

Kurzprofil

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Martin Fischer in Norderstedt besteht seit 1997 und deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab.

Für Rechtsanwalt Fischer steht insbesondere die ausführliche Beratung und die Zusammenarbeit mit dem Mandanten im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.

Um den Mandanten auch einen Service in steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche als auch mit Steuerberatern.

Die Kanzleiräume sind im bekannten “Moorbek-Rondeel” in der Rathausallee 70, in der Nähe des U-Bahnhofs “Norderstedt-Mitte” (Linien U1 und A2) und demzufolge einfach zu finden. Das Gebäude hat auch eine Tiefgarage. Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen eigenen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse (martin.fischer@wtnet.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.rae-fimey.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Martin Fischer
Rathausallee 70
22846 Norderstedt
Schleswig-Holstein
Deutschland

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+49(40) 5353933-0
Telefax
+49(40) 5353933-10
E-Mail
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Homepage
http://www.rae-fimey.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Martin Fischer wurde 1962 in Hamburg geboren. 1982 begann er mit dem Jurastudium an der dortigen Universität. Nach Abschluss des Studiums 1992 nahm er, zur Überbrückung der Wartezeit bis zum Beginn des Referendariats, eine Tätigkeit beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen in Neuruppin auf. Nach Abschluss des Referendariats begann er seine Anwaltstätigkeit 1995 zunächst bei der Kanzlei Becker, Münzel und Partner in Hamburg-Harburg, bevor er sich 1997 in Norderstedt selbständig machte.

Privat ist er vor allen Dingen im Schach engagiert. Er leitete eine Schachgruppe am Gymnasium Heidberg (Hamburg-Langenhorn) und übernahm später Vorstandsposten im Hamburger Schachjugendbund und in seinem Schachverein. Er ist zweiter Vorsitzender des Schachclubs Norderstedt und in seiner Freizeit auch noch Turnierleiter auf einem der größten Internetschachserver der Welt (www.schach.de und www.playchess.com), wo er unter anderem regelmäßig Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaft und internationale Turniere veranstaltet.

Rechtsanwalt Fischer spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Um den Mandanten ein kostspieliges und zeitraubendes Gerichtsverfahren zu ersparen, strebt Rechtsanwalt Fischer, wenn es möglich und sinnvoll ist, eine außergerichtliche Einigung an. Wenn allerdings ein Rechtsstreit nicht vermeidbar ist, dann legt er die Sachlage klar und einfach aus der Sicht des Mandanten dar, damit dieser möglichst schnell zu seinem Recht kommt und das Verfahren nicht unnötig verzögert wird.

Die Kanzlei Fischer vertritt und berät Sie vornehmlich im Baurecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht.

Rechtsanwalt Martin Fischer berät und vertritt Sie im Baurecht professionell, und zwar sowohl als Bauherr als auch als Bauunternehmener. Baurechtsprozesse sind für Bauherren, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang, und vor allem die hohe wirtschaftliche Bedeutung, sowie spezifische Rechtsprobleme (Stichwort VOB) gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.

Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen oder von Mängelgewährleistungsansprüchen geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts. Rechtsanwalt Martin Fischer, der auch an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein als Dozent für Baurechts tätig gewesen ist, steht Ihnen hier mit seiner Erfahrung zur Verfügung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht, auch mit seinen Bezügen zum Sozialrecht. Das Familienrecht umfasst nis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.

Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Rechtsanwalt Fischer berät Sie darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Im Familienrecht hat es in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Neuregelungen gegeben, die teilweise gravierende Folgen entfalten. Man denke nur an die Neufassung des Unterhaltsrechts zum 01. Januar 2008. Aber auch Regelungen des Sozialhilferechts (Stichwort Hartz IV) wirkt sich im Familienrecht aus. Insofern ist bei familienrechtlichen Problemen eine kompetente Beratung durch einen Anwalt unentbehrlich, um größere wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. Im Sozialrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Fischer Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls beispielsweise Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Fischer.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, können Sie Rechtsanwalt Fischer damit betrauen, den Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.

Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Fischer die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Martin Fischer bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Urlaub, Arbeitszeit et cetera. Rechtsanwalt Fischer steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich insbesondere im Sozialrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Als Arbeitgeber steht Ihnen Rechtsanwalt Fischer als Ratgeber bei allen oben genannten rechtlichen Aspekten in Personalfragen zur Verfügung. Denn diese Punkte betreffen naturgemäß nicht nur Arbeitnehmer, sondern haben auch weit reichende wirtschaftliche Folgen für Arbeitgeber.

Ein Interessenschwerpunkt des Juristen ist das gesamte Vertragsrecht. Er zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Herr Fischer bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst unter anderem den Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, oderLtd. Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder den Lizenzvertrag.

Rechtsanwalt Fischer hat den sportlichen Ehrgeiz, dass seine Verträge eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit sind. Ein guter Vertrag t systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist fair und damit die Basis für eine lange Zusammenarbeit mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern.

Bestimmte Verträge erfordern die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Fischer machen ihn zu einem wertvollen Partner im Vertragsrecht.

Sollte es innerhalb einer Gesellschaft einmal zur Krise kommen, dann steht Ihnen Rechtsanwalt Martin Fischer zur Seite. Hier geht es vor allem darum, schnell zu pragmatischen Lösungen zu kommen, um nicht noch mehr von dem sprichwörtlichen Porzellan zu zerschlagen. In solchen Fällen, in den häufig die gesamte Lebensplanung auf dem Spiel steht, brauchen Sie einen ruhigen, emotional nicht gebundenen, Berater wie Herrn Rechtsanwalt Martin Fischer an Ihrer Seite.

Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Fischer eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Eine weitere Spezialität Herrn Fischers ist das Verwaltungsrecht. Dies ist ein weites Feld und umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Staatsrecht oder Amtshaftungsrecht. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden — sei es eine Baugenehmigung, ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid (zugegeben – eher selten), eine Nutzungsuntersagung oder ein Erschließungs- und Ausbaubeitrag. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Martin Fischer ist Ihnen hierbei gerne behilflich.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de