Philipp Jobski

Fachgebiete/Charakteristika

Philipp Jobski wurde 1975 in Landau geboren. Von 1996 bis 2002 studierte er Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er mit dem Schwerpunktbereich Arbeitsrecht in Freiburg. Ein Ergänzungsstudium zum Thema Arbeitsrecht absolvierte er an der Universität Konstanz. Von 2004 bis 2007 war er als Assessor und Rechtsanwalt tätig. Seit März 2007 ist er in der Kanzlei Löffler, Steigelmann, Krieger & Partner tätig und bearbeitet alle Fragen und Problemstellungen des Individualarbeitsrechts.

Herr Jobski ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) engagiert. Zudem berät Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten und im Sozialrecht. Er nahm erfolgreich an den Fachanwaltslehrgängen im Arbeitsrecht und im Steuerrecht in Stuttgart teil.

Rechtsanwalt Philipp Jobski bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Sozialrecht.

Eine große Stärke Herrn Jobskis ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht regelt zum einen die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Rechtsanwalt Jobski Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnansprüchen oder Abfindungen gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job fast immer eine Existenz hängt, versucht Herr Jobski mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zu erreichen.

Rechtsanwalt Jobski berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Dies erstreckt sich über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierbei geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Jobski als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Auch wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Jobski kompetent und umfassend beraten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Ferner berät und vertritt Philipp Jobski Sie im Sozialrecht. Dieses regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB I bis SGB XII). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld et cetera) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit, ALG II) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwalt Philipp Jobski berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Darüber hinaus wird er auch insbesondere bei den arztspezifischen Rechtsgebieten aus dem Sozialversicherungsrecht mit dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung) für Sie tätig.


 

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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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