Sirid Hevernick

Fachgebiete/Charakteristika

Sirid Hevernick wurde 1972 im sächsischen Schkeuditz geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1991 bis 1998 an der Universität Leipzig Jura. Im Landgerichtsbezirk Leipzig absolvierte sie ihr anschließendes Rechtsreferendariat. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. 2007 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht. Frau Hevernick spricht gut Englisch.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwältin Sirid Hevernick Sozialrecht, Individualarbeitsrecht, Familienrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Ein Fachgebiet Frau Hevernicks liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld et cetera) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (beispielsweise Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Arbeitsunfall, Krankheit, Invalidität, Pflegefall, Alter und Tod. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwältin Hevernick berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Wenn Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Krüger.

Im Individualarbeitsrecht berät Sirid Hevernick überwiegend Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Sie steht Ihnen auch als Interessenvertreterin bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Frau Hevernick Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und einer sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Hevernick Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Frau Hevernick Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. In Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.

Rechtsanwältin Hevernick hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Frau Hevernick auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Rechtsanwältin Sirid Hevernick bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.


 

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