Heike Rung-Braun

Rechtsanwältin

Kurzprofil

2005 gründete Rechtsanwältin Heike Rung-Braun in Mannheim ihre “Kanzlei im Quadrat” für Familie und Beruf. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs als auch der Gewerbetreibenden primär des Mittelstandes ab. Rechtsanwältin Rung-Braun ist vorwiegend im Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Vereinsrecht für ihre Mandanten tätig.

Die Kanzleiräume sind in L 11,11 in der Bismarckstraße zwischen dem Mannheimer Schloss und dem Hauptbahnhof. Die Straßenbahnhaltestellen “Schloss” und “Hauptbahnhof” nahezu aller Straßenbahnlinien liegen in unmittelbarer Nähe. Im Parkhaus in der Schlossgartenstraße oder in der Tiefgarage des Hauptbahnhofes stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Das “Home-Office” der Juristin ist in der Hauptstraße 123 im pfälzischen Friedelsheim (Landkreis Bad Dürkheim).

Beratungstermine können montags bis freitags von 10.00 bis 16.00 Uhr individuell mit Rechtsanwältin Rung-Braun vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (info@kanzlei-im-quadrat.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-im-quadrat.de).

Kontakt

Heike Rung-Braun
L11, 11
68161 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (621) 17809040
Telefax
+49 (621) 25757
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-im-quadrat.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Heike Rung-Braun wurde 1962 in Bad Dürkheim geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1982 bis 1988 an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Baden-Baden. 1992 absolvierte sie den Fachanwaltslehrgang für Sozialrecht und 1993 für Arbeitsrecht jeweils beim Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI). Seit 1994 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.

1995 wechselte Rechtsanwältin Rung-Braun ins Verbände- und Vereinswesen und arbeitete unter anderem als Geschäftsführerin, Referentin und Prozessbevollmächtigte. Später war sie freie Mitarbeiterin einer Fachanwaltskanzlei für Arbeits-, Sozial- und Familienrecht, bevor sie 2005 ihre eigene Kanzlei in Mannheim gründete. 2005 belegte sie auch den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht im Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V. (zentUma).

Rechtsanwältin Rung-Braun ist Mitglied und Dozentin der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV), der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge (DIGEV) sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Rheuma-Liga. Ferner ist sie Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Frau Rung-Braun in zahlreichen Arbeitskreisen aktiv.

Rechtsanwältin Heike Rung-Braun hat sich unter anderem auf das Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Vereinsrecht spezialisiert.

Ein Interessenschwerpunkt der Juristin ist das Vertragsrecht. Rechtsanwältin Rung-Braun zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten sowie klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Frau Rung-Braun bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Gerade die fachliche Rechtsberatung und Mitwirkung Ihrer Anwältin bereits bei der Vertragsgestaltung sichert nachhaltig den Rechtsfrieden während des Vertragsverhältnisses und schützt vor überraschenden Klauseln.

Die Verträge, die Heike Rung-Braun für Sie prüft oder entwickelt, sind Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Bürgschaftsvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag und Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu ihrem Arbeitsbereich. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwältin Rung-Braun macht sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.

Frau Rung-Braun hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert. Dieses regelt insbesondere das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Einen Unterfall des Familienrechts stellt das Scheidungsrecht dar. Darunter versteht man Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt.

Die Kanzlei berät des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Rechtsanwältin Rung-Braun ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.

Rechtsanwältin Heike Rung-Braun unterstützt Sie auch im Sozialversicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bundesbürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Frau Rung-Braun berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Darüber hinaus verfasst die Juristin eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwältin Rung-Braun damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Die Juristin berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Rechtsanwältin Rung-Braun die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.

Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist Heike Rung-Braun bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Frau Rung-Braun steht Ihnen mit ihrem Fachwissen bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

Ferner geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen.

Durch ihre zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten und ihre berufliche Erfahrung liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt der Juristin auf dem Vereinsrecht und Verbandswesen. Der eingetragene Verein hat sich zu einer Organisationsform entwickelt, die uns im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben in vielfältigen Formen immer öfter begegnet. Mit der steigenden Häufigkeit sind aber auch die Probleme gestiegen, die sich aus dem Verein ergeben. Vor allem bei der Gründung des Vereins, der Gemeinnützigkeit, der Umsatzsteuer, der Vereinshaftung, der Haftung des Vorstandes oder der Geschäftsführung treten häufig komplizierte Fragen auf, deren Beantwortung Rechtsanwältin Heike Rung-Braun gerne übernimmt. Sie berät in Bezug auf die Gründung eines eingetragenen Vereins gleichermaßen wie bei dessen Auflösung und der Satzungsgestaltung. Zum Tätigkeitsumfang gehören dabei nicht nur die juristische Beratung der Vorbereitung und Durchführung einer Mitgliederversammlung, sondern auch Lösungswege aufzuzeigen bezüglich der Haftung von Vereinsorganen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de