Wolfgang Weigel

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Wolfgang Weigel wurde ursprünglich 1980 in Münster gegründet und besteht seit 1983 in Paderborn. Diese berät und vertritt mittelständische Unternehmen jeder Art und ist Anlaufstelle für Existenzgründer. Im Notariat ist die Kanzlei ferner tätig bei der Unternehmensgestaltung, von der Gründung, Umgestaltung bis hin zu Nachfolgeregelungen. Dr. Dominik Freiherr von Wolff Metternich ist als Sozius in der Kanzlei tätig. Um den Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Weigel seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche, insbesondere mit Korrespondenzanwälten in der Türkei und Steuerberatern in Paderborn.

Die Kanzleiräume sind in der Husener Straße 4 in Paderborn, in der Nähe der Kasseler-Tor-Brücke und der Gerichte. Die Bushaltestellen “Winfriedstraße” und “Kasseler Tor” (Linien 4 und 9) liegen in unmittelbarer Nähe der Kanzlei (fünf Minuten Fußweg). Im Parkhaus “Liborigalerie” stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der Rechtsanwälte aufgeteilt. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (info@kanzlei-weigel.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-weigel.de).

Kontakt

Wolfgang Weigel
Husener Str. 4
33098 Paderborn
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49(5251) 188950
Telefax
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E-Mail
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http://www.kanzlei-weigel.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Wolfgang Weigel wurde 1950 in Letmathe bei Iserlohn geboren. Von 1970 bis 1975 studierte an den Universitäten Brüssel und Bonn Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Münster. Danach verbrachte er zunächst Auslandsaufenthalte in Peru, Bolivien und Brasilien, bevor er 1980, als zugelassener Rechtsanwalt seine eigene Kanzlei in Münster gründete. 1991 wurde er zudem als Anwaltsnotar zugelassen und erwarb 1999 den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”. 2000 belegte er den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Weigel ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Medizinrecht des DAV ist Herr Weigel immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Außerberuflich ist er seit 1999 Mitglied der SPD-Fraktion im Kreistag Paderborn und stellvertretender Landrat. Er ist ferner Mitglied der Deutsch-Türkischen Gesellschaft Paderborn e.V. und stellvertretender Vorsitzender des Arabisch-Deutschen Freundschaftskreises Paderborn e.V. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied der Kreissynode der evangelischen Kirche Paderborn. Wolfgang Weigel spricht fließend Englisch, Französisch und Portugiesisch, die er als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Ferner spricht er gut Türkisch.

Rechtsanwalt Wolfgang Weigel hat sich unter anderem auf das Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht und Außenwirtschaftsrecht spezialisiert.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt dessen ungeachtet auf dem Notariat. Anwaltsnotar Weigel ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Herr Weigel eine umfassende und qualifizierte Beratung an.

Eine Spezialität von Rechtsanwalt Weigel liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Rechtsanwalt Weigel berät Sie umfassend über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet er Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Er berät Sie zudem auch darüber, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Seit 1999 führt Wolfgang Weigel den Titel “Fachanwalt für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Herr Weigel berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Rechtsanwalt Weigel ist bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Gesellschaftsrecht. Dies ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Darüber hinaus plant und setzt Rechtsanwalt Weigel eine Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.

Als Spezialgebiet Herrn Weigels ist das Medizinrecht mit all seinen gesellschaftsrechtlichen Facetten zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht bezüglich Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Bereiche Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung) und Gesellschaftsrecht.

Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Weigel vertritt Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler).

Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Weigel auch alle anderen Leistungserbringer auf dem Gebiet der Medizin im Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und Vertragsrecht. Er bietet medizinischen Versorgungszentren eine fundierte Beratung im Hinblick auf mögliche Kooperationsmöglichkeiten et cetera an und legt dabei den Schwerpunkt auf das Gesellschaftsrecht.

Eine weitere Spezialität des Juristen ist das Außenwirtschaftsrecht. Dieses umschreibt sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen einer nationalen Wirtschaftseinheit zu anderen Staaten. Herr Weigel berät Sie bei den Themen Embargo, Ausfuhrkontrolle, Ausfuhrgenehmigung sowie Organisation in Ihrem Unternehmen ferner auch auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Handelsvertreterrechts. Gerade in Bezug auf deutsch-türkische Rechtsbeziehungen ist Rechtsanwalt Wolfgang Weigel durch seine langjährige Erfahrung ein kompetenter Partner, um Kontakte mit einer Genehmigungsbehörde herzustellen und Genehmigungsanträge bis hin zur kompletten Geschäftsabwicklung durchzuführen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de