Christoph Frisch
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Frisch Klatt Stilkenbäumer wurde 1995 von Rechtsanwalt Christoph Frisch gegründet und bietet mit drei Juristen ein kompetentes und qualifiziertes Beraterteam. Den Mandanten stehen neben dem Gründer Notar Hans-Jochem Stilkenbäumer zur Seite. Herr Stilkenbäumer arbeite mit Rechtsanwalt Christoph Frisch in Bürogemeinschaft. Die Juristen betreuen eine breitgefächerte Klientel aus Privatleuten, Handwerksbetrieben und Handelsunternehmen unterschiedlichster Branchen und Größenordnungen in fast allen Rechtsgebieten.
Die Schwerpunkte und Spezialisierungen liegen insbesondere im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Steuerstrafrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Familienrecht. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Rechtsanwälte Frisch und Stilkenbäumer ausschließlich auf diesen Gebieten tätig werden. Des Weiteren fertigen die Juristen für Sie auf Wunsch eine Expertise an über die Erfolgsaussichten Ihres rechtlichen Anliegens (Gutachtenerstellung). So können Ihnen unter Umständen Ärger und unnötige Kosten erspart bleiben.
Die Räumlichkeiten der Kanzlei liegen verkehrsgünstig in der Warburger Straße 25 in Paderborn, zu Fuß circa zweihundertfünfzig Meter vom Bahnhof und der Haltestelle der Buslinie 6/68 am Kasseler Tor entfernt. Mandanten mit Pkw können direkt vor dem Gebäude gegenüber dem Sternerestaurant “Balthasar” kostenfrei parken.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit den Juristen oder dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Schwerpunkten oder auf Wunsch der Mandanten auf die Anwälte verteilt.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über einen eigenen Internetauftritt (www.recht-frisch.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christoph Frisch - Warburgerstr. 25
33098 Paderborn
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5251) 870830
- Telefax
- +49 (5251) 8708333

- Homepage
- http://www.recht-frisch.de
Fachgebiete/Charakteristika
Christoph Frisch wurde 1965 in Kirchborchen geboren. Nach dem Abitur am Gymnasium Theodorianum in Paderborn studierte er an der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät in Bonn Rechtswissenschaften, Politik und Volkswirtschaft. Vor dem Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Bielefeld absolvierte Herr Frisch erfolgreich einen Aufbaustudiengang an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Vor der Zulassung als Rechtsanwalt 1995 war er ein Jahr als Referent für den Petitionsausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag in Berlin tätig.
Rechtsanwalt Christoph Frisch berät und vertritt Sie im Erbrecht, Arbeitsrecht, Steuerstrafrecht und Immobilienrecht.
Beim Streit mit dem Finanzamt werden schon im Einspruchsverfahren viele Chancen verschenkt. Der Sachverhalt wird häufig nicht gründlich genug geklärt und zu viel Zeit auf das Heraussuchen vermeintlich einschlägiger Rechtsprechung verwendet. Eine intensive steuerjuristische Aufarbeitung im Vorfeld würde frühzeitig Chancen und Risiken offenlegen und eine Strategie für die weitere Vorgehensweise anbieten. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von speziellen Vorschriften und Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Straf- und Ermittlungsverfahrens überhaupt. Die strafbefreiende Selbstanzeige gilt als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Die Steuerfahndung ist oft der dramatische Einstieg in ein Verfahren. Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, beispielsweise bei einer Steuerschätzung. Des Weiteren umfasst das juristische Feld von Christoph Frisch Maßnahmen gegen Denunziation und bei Gefahr von anonymen Anzeigen Missgünstiger, sogenannte “Windhundverfahren” oder die Beratung zum Amnestiegesetz (StraBEG) und zu den Folgen fehlerhafter Anträge.
Das Immobilienrecht umfasst die Gebiete privates Baurecht, Grundstücksrecht und Kaufrecht für Immobilien. Herr Frisch verfügt über besondere Kenntnisse und Kompetenz im Bereich Grundstücksrecht und dem damit verbundenen Kaufvertrag. Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern Expertenwissen, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Christoph Frisch verfügt über weitreichende Erfahrungen. Außerdem beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Immobilienkaufrecht, Gewährleistungsrechte bei Privatimmobilien oder Gewerbeimmobilien, das Erbbaurecht, die Immobilienfinanzierung und Grundpfandrechte, das gewerblichen Mietrecht und Pachtrecht sowie das Immobilienleasing.
Spezialitäten
Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Christoph Frisch verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Der Jurist unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Er setzt für Sie einen Pflichtteilsanspruch durch und wird auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.
Eine besondere Spezialität von Rechtsanwalt Christoph Frisch bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Christoph Frisch prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Rechtsanwalt Christoph Frisch nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.
Außerberufliche Engagements
Christoph Frisch ist als Referent in den Bereichen Bau-, Arbeits- und Erbrecht für Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren an verschiedenen Akademien tätig. Unter anderem ist er seit 1995 Dozent für personalwirtschaftliche Schulungen der Caritas im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts und der AVR.
Mitgliedschaften:
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
- Deutsche Gesellschaft für Baurecht
- Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht
- Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


