Dr.jur. Wieland Zesch
Kurzprofil
Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch gründete seine Kanzlei 1990 in Leipzig. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Erbrecht, Wettbewerbsrecht, Franchiserecht, Haftungsrecht der freien Berufe (insbesondere Steuerberater und Rechtsanwalt) und Forderungseinzug (Zwangsvollstreckungsrecht). Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute sowie kleine bis mittelständische Unternehmen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Herrn Zesch direkt vereinbart werden und sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzleiräume finden Sie im historischen Waldstraßenviertel von Leipzig. Für Autofahrer sind Parkplätze im Hof vorhanden. Nutzen Sie dafür die Einfahrt Jahnallee (in stadtauswärtiger Richtung vor der Postfiliale). Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie die Kanzlei ideal erreichen. Fahren Sie einfach mit der Straßenbahn (Linien 3, 4, 7, 13 oder 15) bis zur Haltestelle “Leibnizstraße”.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr.jur. Wieland Zesch - Funkenburgstr. 4
04105 Leipzig
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49(341) 5648208
- Telefax
- +49(341) 5648298

- Homepage
- http://www.kanzlei-zesch.de
Fachgebiete/Charakteristika
Wieland Zesch wurde 1955 in Leipzig geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig promovierte er dort zu dem Thema “Rechtsfragen der Absatzorganisation”. Von 1983 bis 1990 war Herr Zesch als Justiziar im Außenhandel tätig und gründete 1990 seine eigene Kanzlei. Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch ist verheiratet und hat zwei Kinder, er spricht fließend Russisch und Englisch.
Das Erbrecht ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch. Es regelt die vermögensrechtlichen Folgen im Falle des Todes eines Menschen. Erbfolge, Pflichteilanspruch und Pflichtteilergänzungsanspruch sind hier ebenso zu nennen wie die Gestaltung von letztwilliger Verfügung, Erbvertrag und Unternehmenstestament. Eine große Bedeutung kommt auch der Übertragung von Vermögenswerten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu. Im Erbrecht ist oft eine vorbereitende Beratung notwendig, damit Eheverträge und Testamente wirklich dem Willen des Mandanten entsprechen. Auch die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die häufig sehr schwierig ist, sowie die Erfüllung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch erfordern eine sorgfältige Beratung und außergerichtliche Vertretung und, wenn nötig, auch eine kompetente gerichtliche Vertretung. Herr Zesch steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei bildet das Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge. Oft geht es dabei um Mitarbeiterabwerbung, irreführende Werbung wie auch Überschusswerbung.
Das Franchiserecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab. Mittels Franchising wird vom Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Konzept überlassen, unter dessen Verwendung der Franchisenehmer sein Geschäft zu betreiben hat. Dabei wird der Franchisenehmer durch die Lieferung von Waren, Technik oder Know-how vom Franchisegeber unterstützt.
Beratungsbedarf besteht vor allem vor Abschluss eines Franchisevertrages. Rechtsanwalt Zesch prüft die ausgehandelten Vertragsbestandteile sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und macht Sie auf unangemessene Passagen und nachteilige Formulierungen aufmerksam. Nach Abschluss des Vertrages sind die rechtlichen Probleme überwiegend dann anzutreffen, wenn ein Franchisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, also Vertragsverletzungen vorliegen, die dann gar bis zur Kündigung oder Auflösung des Franchisevertrages führen können. Der Jurist prüft dabei auch, inwieweit ein Rückzahlungsanspruch besteht.
Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch ist auch Ihr kompetenter Partner im Bereich Forderungseinzug. Sie erbringen für andere Leistungen und sehen keine Gegenleistung. Dieser Umstand hat bereits zahlreiche Gewerbetreibende trotz voller Auftragsbücher in die Insolvenz getrieben. Daher bietet Herr Zesch Ihnen ein zügiges und kosteneffizientes Forderungsmanagement von der vorprozessualen Geltendmachung der Forderung bis zur Zwangsvollstreckung. Nutzen Sie das Prinzip “die Kosten des Verzuges hat der Schuldner zu tragen” und lassen Sie sich effektiv bei dem lästigen Forderungseinzug helfen. Sollten Sie andererseits zu Unrecht mit Forderungen konfrontiert werden, steht Ihnen der Jurist auch in dem Fall mit Rat und Tat zur Seite.
Ebenso hat sich das Haftungsrecht freier Berufe, speziell für Rechtsanwälte und Steuerberater, zu einer Stärke Herrn Zeschs herausgebildet. Er vertritt beide Seiten. Falls Sie einen Rechtsstreit aufgrund eines Fehlers ihres Anwaltes verloren haben oder Ihr Steuerberater Sie falsch beraten hat, vertritt Rechtsanwalt Dr. Wieland Zesch Sie kompetent und zielgerichtet bei der Ersetzung des daraus entstandenen Schadens. Häufige Fehler sind unter anderem, dass eine Frist versäumt, die Rechtslage falsch eingeschätzt oder nicht ausreichend über die Sachlage informiert wurde. Aber auch wenn Sie als Rechtsanwalt oder Steuerberater Gefahr laufen, in die Haftung zu geraten, steht Ihnen Herr Zesch kompetent zur Seite.
Außerberufliche Engagements
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Wieland Zesch Mitglied im Vorstand des Leipziger Anwaltvereins. Zusätzlich aktiv ist er in Arbeitsgruppen beim Institut für Erbrecht e.V. Konstanz und auch bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


