Stephan Krüger
Fachgebiete/Charakteristika
Stephan Krüger wurde 1962 in Essen geboren und wuchs in Italien auf. Von 1985 bis 1989 studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk München I. Seine Wahlstation legte er in der Rechtsabteilung des Generalkonsulats in Istanbul ab.
Seit 1992 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Von 1992 bis 1993 leitete er die Niederlassung einer Münchner Großkanzlei in Leipzig. Anschließend gründete er dort seine eigene Kanzlei und machte sich selbständig. Aufgrund der langjährigen Auslandserfahrung in Italien korrespondiert Rechtsanwalt Krüger fließend in Italienisch. Er spricht zudem gut Englisch und Französisch. Herr Krüger ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Rechtsanwalt Stephan Krüger hat sich unter anderem auf Unternehmensrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Familienrecht und Strafrecht spezialisiert.
Ein Beratungsfeld ist das gesamte Wirtschaftsrecht und Unternehmensrecht. Das Unternehmensrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete überhaupt und regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO), Zulassungsvorschriften oder das Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Das Wirtschaftsrecht umfasst die Rechtsgebiete Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie Insolvenzrecht.
Ebenso zählt das Baurecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten Herrn Krügers. Das Baurecht stellt im objektiven Sinne die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne.
Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Rechtsanwalt Krüger berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Dingen. Dazu zählen zum Beispiel der Architektenvertrag, Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes, Bestimmungen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt Herrn Krügers ist das Vertragsrecht. Es umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis ihrer Kooperation mit ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Rechtsanwalt Stephan Krüger bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Nicht selten kommt es auch vor, dass sich seit Vertragsschluss die Verhältnisse einer Vertragspartei oder beider Vertragsparteien oder die rechtlichen Rahmenbedingungen des Vertrages grundlegend geändert haben. In solchen Fällen wird es häufig um eine Vertragsanpassung oder Vertragsaufhebung gehen, deren Modalitäten einzeln auszuhandeln oder zu erstreiten sind. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Krüger machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Darüber hinaus bearbeitet Herr Krüger Mandate aus dem Familienrecht. Dieses umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Herr Krüger in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Stephan Krüger.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


