Mathis Meinrenken
Kurzprofil
Rechtsanwalt Mathis Meinrenken gründete 2002 seine Einzelkanzlei in Tübingen-Bühl. Der Jurist kooperiert mit Rechtsanwalt Michael Kurz in Rottenburg.
Die Kanzlei Meinrenken liegt im Ortskern von Tübingen-Bühl neben dem Rathaus und der Kreissparkasse. Für Mandanten gibt es einen kanzleieigenen Parkplatz sowie ausreichend öffentliche Parkplätze im Kanzleiumfeld. Außerdem ist Rechtsanwalt Meinrenken sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Eine Haltestelle für Buslinien nach Tübingen und Rottenburg ist nur wenige Meter entfernt.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr vereinbart Mathis Meinrenken Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten, samstags und vor Ort beim Mandanten stattfinden können. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Mathis Meinrenken - David-von-Stein-Weg 2
72072 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7472) 949529
- Telefax
- +49 (7472) 949279

Fachgebiete/Charakteristika
Mathis Meinrenken wurde 1965 in Göttingen geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte er zunächst an der Hochschule für Kirchenmusik in Esslingen am Neckar. Nach dem Abschluss studierte er an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Jura. Dem folgte die Referendarausbildung im Landgerichtsbezirk Rottweil. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde Herr Meinrenken 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwalt Mathis Meinrenken berät und vertritt Sie im privaten und öffentlichen Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Mietrecht.
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag et cetera. Rechtsanwalt Mathis Meinrenken betreut seine Mandanten sowohl im Bauplanungsrecht als auch im Bauordnungsrecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit nimmt auch die Durchsetzung von Werklohnansprüchen, Gewährleistungsansprüchen aufgrund von Mängeln am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen ein.
Im oft mit dem Baurecht verbundenen Architektenrecht und Ingenieurrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Meinrenken professionell Architekten, Ingenieure und Bauherren beispielsweise bei:
- Honorarstreitigkeiten: Ansprüche auf zusätzliches Honorar bei verlängerter Bauzeit, Vergütung bei Mehrfachplanung oder bei geänderter Planung, Gültigkeit der Pauschalpreisvereinbarung, wenn der Pauschalpreis unter den Mindestsätzen liegt, Bindung des Architekten an die Schlussrechnung, Prüffähigkeit der Schlussrechnung
- Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss: Beschreibung des Leistungsumfangs unter Bezugnahme auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Preisvereinbarung bei Auftragserteilung, Erbringung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Rahmen von Generalübernehmervertrag und Generalunternehmervertrag, Ausgestaltung der Architektenvollmacht
- Mängelanspruch und Schadensersatzanspruch: Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Honorarminderung, Bausummenüberschreitung, Planungsmängel, Überwachungsmängel, Zurückbehaltungsrecht an und Herausgabe von Planungsunterlagen und Bauakten
Im Übrigen übernimmt Mathis Meinrenken Mandate aus dem Vergaberecht. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von VOB-Leistungen, VOL-Leistungen und VOF-Leistungen berät und vertritt der Jurist öffentliche Auftraggeber sowie Bieter und Bewerber beispielsweise bei der Prüfung der Ausschreibungspflichtigkeit und des richtigen Vergabeverfahrens oder bei der Vertragsgestaltung. Außerdem vertritt er in Verfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten und begleitet rechtlich in Vergabeverfahren.
Auf den Gebieten Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Meinrenken Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Beendigung (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung der in diesem Zusammenhang zu schließenden Verträge sowie die Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung. Zudem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis — beispielsweise auf Entgelt (Lohn), Urlaub, Arbeitszeugnis — und für die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, schließlich Prozessvertretung in Urteilsverfahren und Beschlussverfahren.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Mathis Meinrenken im Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, dem Verfassen eines Ehevertrags, dem Entwurf einer Vereinbarung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft über Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung gefragt — bis hin zur Zwangsvollstreckung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Mathis Meinrenken.
Spezialitäten
In seiner Freizeit engagiert sich Mathis Meinrenken im Raum Tübingen als Kirchenmusiker, Chorleiter, Organist, Gesangs- und Klavierlehrer.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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