Eberhard Reetz

Kanzlei Paul & Reetz

Fachgebiete/Charakteristika

Eberhard Reetz wurde 1959 in Essen geboren. Nach dem Abitur und Wehrdienst studierte er von 1981 bis 1986 an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Sein anschließendes Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Köln. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1991 in der Kanzlei Paul & Reetz tätig.

Außerberuflich ist Herr Reetz Mitglied in einem Dresdner Sportverein sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Anwaltsverein Dresden.

Rechtsanwalt Eberhard Reetz vertritt und berät Sie vornehmlich im Baurecht, Immobilienrecht und Forderungsinkasso.

Das Baurecht im objektiven Sinne regelt die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.

Bei jedem Bauvorhaben können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Sowohl Bauherren wie auch Bauhandwerker sehen sich schon während der Ausführung des Bauvorhabens häufig unberechtigten und/oder überzogenen Ansprüchen ausgesetzt. Herr Reetz steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung oder Abwehr etwaiger Ansprüche zur Seite.

Im Immobilienrecht betreut der Jurist alle Mandate rund um die Themen Haus, Wohnung oder Grundstück. Rechtsanwalt Reetz prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt und betreut Sie auch nach dem Kauf einer Immobilie (Immobilientransaktion, Fondsgestaltung). Dies beinhaltet die Klärung allgemeiner Fragen zu Immobilienkauf, Kaufvertrag, Vorkaufsrecht, Grundstücksbelastungen, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sowie die Vertretung der Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Ferner entwirft Herr Reetz Ihren Notarvertrag und ist bei der Betreuung beim An- oder Verkauf Ihres Wohnhauses, Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Gewerbegrundstückes behilflich. Darüber hinaus berät und vertritt er Sie bei Grundstücksbelastungen oder Grundstücksaltlasten. Mit dem Begriff Immobilienrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen. Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen, wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch), welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben. Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Darüber hinaus steht Ihnen Herr Reetz auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht.

Im Rahmen der Forderungsbeitreibung prüft Rechtsanwalt Eberhard Reetz die Bonität des Schuldners und verfolgt Ihren Zahlungsanspruch außergerichtlich sowie erforderlichenfalls auch gerichtlich bis hin zur anschließenden Zwangsvollstreckung. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung, sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Vor Einleitung Kosten auslösender Maßnahmen wird die Vorgehensweise mit dem Mandanten jeweils eingehend erörtert.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Eberhard Reetz
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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