Martin Grüninger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Martin Grüninger gründete seine Kanzlei im Jahr 1996 und arbeitet heute in einer Bürogemeinschaft mit 2 weiteren Rechtsanwälten und einem Steuerberater. Seine Kanzlei liegt im Justizviertel, direkt in Stuttgart, eigene Parkplätze sind vorhanden. In den Bürozeiten von 9 Uhr – 12 Uhr sowie von 13 Uhr – 17 Uhr (freitags 9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 15 Uhr) vereinbart seine Sekretärin die Besprechungstermine, wobei die zeitlichen und räumlichen Wünsche der Mandanten berücksichtigt werden. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine außerhalb der Bürozeiten und vor Ort bei den Mandanten möglich.

Der Jurist spricht englisch und französisch. Außerdem verfügt er über Sprachkenntnisse in Italienisch.

Martin Grüninger wurde am 23.05.1963 in Stuttgart geboren, nach dem Abitur absolvierte er seinen Zivildienst in einem Heim für Mehrfachbehinderte. Das Studium der Volkswirtschaft beendete er mit dem Vordiplom, danach folgte das Jurastudium in Heidelberg und Tübingen. Seit einigen Jahren ist er verheiratet und hat zwei Kinder. Sofern ihm sein Beruf und die Kinder Zeit lassen verbringt er seine Zeit draußen und in Bewegung: Joggen, Bergsteigen, Klettern, Skitouren. Dies benötigt er, um fit zu sein für die berufliche Herausforderung, auch um Ihr Mandat engagiert zu bearbeiten.

Kontakt

Martin Grüninger
Gaisburgstr. 27
70182 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

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Telefon
+49 (711) 2348673
Telefax
+49 (711) 2346877
E-Mail
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Homepage
http://www.martin-grueninger.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Seit Beginn seiner Tätigkeit hat sich Rechtsanwalt Martin Grüninger auf die Gebiete Familienrecht und Strafrecht spezialisiert. Mittlerweile ist Martin Grüninger auch Fachanwalt für Strafrecht, der Lehrgang Fachanwalt für Familienrecht soll ebenfalls in absehbarer Zeit absolviert werden. Die Führung des Titels eines Fachanwalts erfordert den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet, darüber hinaus besteht die Pflicht zu ständiger Fortbildung.

Rechtsanwalt Grüninger ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ und der „Arbeitsgemeinschaft Strafrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins.

Strafrecht:

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht kümmert sich Martin Grüninger um strafrechtliche Verfahren aller Art, vom Diebstahl über Körperverletzung bis zum schweren Raub, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (bspw. Handel und Besitz von Haschisch und anderen Drogen) bis hin zu Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren. Ebenso werden alle Delikte im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bearbeitet, Trunkenheit im Verkehr ebenso wie ein Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins.

Rechtsanwalt Martin Grüninger verteidigt Sie engagiert, hat aber das Machbare im Blick. Er wird alles tun, Ihnen nach Einsicht in die Ermittlungsakten eine realistische Einschätzung Ihrer Lage zu vermitteln und daraus die passende Strategie für die Hauptverhandlung entwickeln.

Martin Grüninger vertritt Sie ebenfalls in Strafverfahren als Nebenkläger, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Hier hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren gesetzliche Regelungen neu geschaffen, so dass die Position der Geschädigten im gesamten Verfahren gestärkt wurde.

Das Strafrecht und die Tätigkeit eines Strafverteidigers umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Durchsuchung der Wohnung, Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Beschlagnahme und Sicherstellung von Gegenständen, dringender Tatverdacht, Telefonüberwachung.
  • Ladung durch die Polizei, Festnahme, Haft, Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Kaution, Festnahme, Verhaftung, Haftrichter
  • Strafbefehl, Einspruch, Anklageschrift, Hauptverhandlung, Beweisaufnahme, Zeugen, Berufung, Revision.
  • Steuerhinterziehung, Wirtschaftsstrafrecht, Betrug, Untreue, Veruntreuung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Bankrott, Urkundenfälschung
  • Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Straßenverkehrsdelikte
  • Besitz, Anbau, Handeltreiben Erwerb etc. von Drogen wie Haschisch, Marihuana, Heroin, Kokain und anderer Betäubungsmittel
  • Beleidigung, Diebstahl, Raub, Erpressung, Körperverletzung, Totschlag.

Familienrecht

Wie bereits erwähnt, ist Martin Grüninger auch im Familienrecht spezialisiert, der Erwerb des Titels Fachanwalt für Familienrecht ist fest eingeplant.

Bei der Betreuung familienrechtlicher Mandate ist es häufig für die Beteiligten langfristig von großem Vorteil, einvernehmliche Regelungen zu finden, insbesondere beim Unterhalt, beim Zugewinn und beim Umgangsrecht für Kinder. Dies ist jedoch nicht immer möglich, so dass dann die Streitfragen beim Familiengericht geklärt werden müssen, entschlossen und immer Ihre Interessen vor Augen.

Über die website www.die-scheidung-online.de werden alle Fragen zu dieser Thematik besprochen, es können Scheidungsverfahren entsprechend eingeleitet werden. Darüber hinaus werden relevante Fragen des Familienrechts ausführlich erörtert.

Das Familienrecht umfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:

Trennung.
Regelung aller Unterhaltsfragen,
Aufteilung des Hausrats
Fortführung der ehelichen Wohnung
Trennungsvereinbarung
Gewaltschutzgesetz, Trennungsjahr,

Scheidung:
Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, Versorgungsausgleich (Verteilung der Rentenanwartschaften) einschließlich Scheidungsfolgevereinbarung Endgültige Verteilung des Hausrats, nachehelicher Unterhalt

Vermögensauseinandersetzung:
Eheliches Güterrecht, Erstellung und Überprüfung entsprechender Vereinbarungen, Eheverträge, gerichtliche Auseinandersetzung in streitigen Fällen, Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Lebensversicherungen, Wohneigentum, Vermögen

Unterhalt:
Unterhalt für Kinder, Düsseldorfer Tabelle, Berechnung, Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhalts zwischen den getrennt lebenden und geschiedenen Eheleuten, Begrenzung des nachehelichen Unterhalts, Naturalunterhalt, Notunterhalt, Splitting, Unterhaltsabänderung, Zunehmend bedeutender: Elternunterhalt, also Unterhalt der Kinder für die Eltern

Sorge- und Umgangsrecht:
Gemeinsames Sorgerecht oder alleiniges Sorgerecht, Umgangsregelungen zwischen Kind und Eltern, Kindeswohl.

Kindschaftsrecht:
Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft, Vaterschaftsprozesse Rechte der nichtehelichen Kindern, Abstammung, Adoption.

Eheähnliche Lebensgemeinschaft:
Auflösung der Gemeinschaft

Aufhebung von Lebenspartnerschaften, Partnerschaftsverträge

Rechtsprobleme binationaler Ehen; welches Recht ist anzuwenden? Ehefähigkeitszeugnis.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de