Ingrid Hornberger-Hiller

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Ingrid Hornberger-Hiller gründete ihre Einzelkanzlei am 01.01.1994 in Tübingen, nachdem sie bereits als freie Mitarbeiterin einer Kanzlei in Albstadt sowie als Sozia in einer auf Steuerrecht spezialisierten wirtschaftsberatenden Kanzlei mit vier Anwälten in Stuttgart tätig gewesen war.

Frau Hornberger-Hiller wird in ihrer Arbeit seit 2003 von Rechtsanwalt Christian Wilke unterstützt, der als freier Mitarbeiter in den Rechtsgebieten Erbrecht, Arztrecht, Arzthaftungsrecht, EDV-Recht, Internetrecht und Genossenschaftsrecht tätig ist. Anfragen hierzu sind direkt an Herrn Wilke über seine E-Mailadresse CDP_Wilke@web.de zu richten. Rechtsanwalt Wilke spricht fließend Englisch und gut Norwegisch.

Die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei Hornberger-Hiller liegen in der Tübinger Weststadt in der Nähe der Gerichte und der Staatsanwaltschaft, etwa zehn Gehminuten vom Marktplatz entfernt. Vor dem Haus gibt es ausreichend kostenpflichtige Parkplätze. Des Weiteren ist eine Haltestelle für alle wichtigen Buslinien in Fußnähe.

Besprechungstermine mit der Juristin werden nach vorheriger Absprache vergeben. Hierfür gibt es keine festen Bürozeiten. Das Sekretariat steht Ihnen dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich.

Rechtsanwältin Ingrid Hornberger-Hiller ist auch im Internet unter www.hornberger-hiller.de präsent.

Zum Mandantenstamm gehören sowohl Privatleute als auch gewerbliche Mandanten und Freiberufler. Bei Bedarf arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Hornberger-Hiller mit einem Notar aus Ludwigsburg zusammen, der jedoch die gemeinsamen Mandanten in den Kanzleiräumen in Tübingen betreut. Des Weiteren bestehen Kontakte zu einem Steuerberater in Stuttgart, zu Verbänden, Banken und Industrieunternehmen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Ingrid Hornberger-Hiller
Stöcklestr. 20
72070 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49(7071) 44515
Telefax
+49(7071) 410808
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.hornberger-hiller.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Ingrid Hornberger-Hiller wurde 1956 in Freudenstadt geboren. Nach ihrem Studium der Rechte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen leistete Frau Hornberger-Hiller ihren Dienst als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Hechingen. Sie wurde 1986 zur Anwaltschaft zugelassen. Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch.

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Frau Hornberger-Hiller seit 2004 für die freien Wähler in Tübingen in der Kommunalpolitik.

Rechtsanwältin Ingrid Hornberger-Hiller ist keine reine “Prozessanwältin”, sondern versucht vielmehr, wenn möglich, zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Dies hilft unnötige Prozesse und damit Kosten für den Mandanten zu vermeiden. Sollte eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung jedoch nicht zu erzielen sein, werden die Ansprüche der Mandanten aber auch gerichtlich durchgesetzt oder gegnerische Ansprüche abgewehrt. Frau Hornberger-Hiller berät und vertritt Ihre Mandanten im Vertragsrecht, Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht), Familienrecht, Erbrecht, nationalen und internationalen Markenrecht sowie im Genossenschaftsrecht. Sie hat sich zusammen mit ihrem Mitarbeiter Rechtsanwalt Wilke seit drei Jahren in das Spezialgebiet des Genossenschaftsrecht eingearbeitet (z. B. OSADL eG).

Das allgemeine Vertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien in den unterschiedlichsten Vertragsformen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Leihvertrag, Pachtvertrag, Grundstückskaufvertrag, Maklervertrag et cetera. Sowohl die Gestaltung und Aktualisierung entsprechender Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Durchsetzung der daraus resultierenden Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragsparteien sind Thema der anwaltlichen Tätigkeit von Ingrid Hornberger-Hiller.

Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum überschaubaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe Frau Hornberger-Hillers in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Rechtsanwältin Hornberger-Hiller nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.

Ingrid Hornberger-Hiller berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ihre Beratung erstreckt sich insbesondere auf die Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Frau Hornberger-Hiller regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.

Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch ein Testament oder einen Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab — sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwältin Hornberger-Hiller möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihre Verbündete und Partnerin beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.

Der gute Name Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes ist oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich daher keine Fehler erlauben. Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen einerseits die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Andererseits kann bei markenrechtlichen Streitigkeiten aber gerade auch die geschickte Darstellung schwer fassbarer Kriterien wie zum Beispiel der Verkehrsgeltung einer Marke von entscheidender Bedeutung sein. Ingrid Hornberger-Hiller berät Sie umfassend im nationalen und internationalen Markenrecht.

Genossenschaften sind Vereinigungen beliebig vieler Mitglieder mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen. Dieser Zusammenschlusses soll der Selbsthilfe oder der Förderung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Beteiligten dienen (§ 1 GenG). Zwar sind Genossenschaften auch zur Förderung sozialer oder kultureller Belange einsetzbar, aus unternehmerischer Sicht dürften allerdings in erster Linie wirtschaftlich ausgerichtete Genossenschaften von Interesse sein. Genossenschaften sind bei der Wahl der Rechtsform gegenüber anderen Modellen insbesodere dann vorteilhaft, wenn die Gründung auf einen langen Zeitrahmen und einen großen oder einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist. Eine Genossenschaft bietet sich insbesondere im Bereich der Coopetition (Kooperation von Firmen auf einer Wertschöpfungsstufe, die mit den Endprodukten im Wettbewerb stehen) und der Kooperation von Firmen mit unterschiedlicher Ausrichtung, aber gemeinsamer Wertschöpfungsstufe an. Da die Wertschöpfung bei den Mitgliedern verbleibt, wird die Unabhängigkeit der Gründer gesichert. Ein Beispiel ist hier das von der Kanzlei betreute OSADL eG.

Genossenschaften gründen auf einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag, dem sogenannten Statut, das von den Gründungsmitgliedern errichtet wird. Eine notarielle Beurkundung ist hierfür nicht erforderlich. Für die Errichtung einer Genossenschaft sind mindestens drei natürliche oder juristische Personen erforderlich. Die Genossenschaft ist zum Genossenschaftsregister anzumelden (ähnlich wie auch das Handels- oder Vereinsregister). Durch die Eintragung in das Genossenschaftsregister erhält die Gesellschaft den Status einer eingetragenen Genossenschaft und muss den Zusatz eG in ihrer Firma führen. Die Genossenschaft ist als juristische Person Trägerin von Rechten und Pflichten und kann als solche selbst klagen und verklagt werden. Forderungen gegen die Genossenschaft erlauben daher nach der Reform des GenG 2006 grundsätzlich keinen Haftungsdurchgriff auf die Mitglieder.

Bei der Gründung einer Genossenschaft, der Erstellung des Statutes, der notwendigen Anmeldungen, der rechtlichen Beratung für die Durchführung einer Generalversammlung, des Jahresabschlusses oder Fragen über das Verhältnis von Genossenschaft und Mitgliedern berät Sie Rechtsanwältin Ingrid Hornberger-Hiller gern.

Frau Hornberger-Hiller ist Mitglied der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH.

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