Kanzlei Großmann
Kurzprofil
Thomas Großmann arbeitet seit der Kanzleigründung 2002 als selbständiger Rechtsanwalt in Leipzig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere Verkehrsrecht und Strafrechtaber auch das Allgemeines Zivilrecht. Herr Großmann arbeitet seit geraumer Zeit mit Rechtsanwalt Jan Nagel in Bürogemeinschaft. Herr Nagel übernimmt Mandate aus dem Mietrecht, Pachtrecht und Inkassorecht. Des Weiteren arbeitet die Kanzlei Großmann mit Rechtsanwalt Stephan Lubinski in Wismar und einer Rechtsanwaltssozietät in München in überörtlicher Kooperation zusammen, sodass auch Mandate mit überregionalem Bezug übernommen werden können.
Die Büroräume der Kanzlei Großmann befinden sich in der Gottschedstraße 15 in Leipzig-Mitte, gegenüber der Medica-Klinik und direkt über dem stadtbekannten Restaurant „Sinfonie“. Parkmöglichkeiten gibt es im etwa einhundert Meter entfernt liegenden Parkhaus in der Zentralstraße sowie auf Kurzzeitparkplätzen im Umfeld des Kanzleigebäudes, hauptsächlich in der Lessingstraße und der Thomasiusstraße. Im Übrigen ist Herr Großmann durch die zentrale Lage problemlos mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Die Haltestelle “Gottschedstraße” der Tramlinien 1 und 14 ist direkt vor der Kanzlei.
Besprechungstermine mit dem Juristen werden vorzugsweise nach vorheriger Absprache mit dem Sekretariat vergeben. Dieses steht Ihnen montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlicher Service sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei ist im Internet unter www.anwaltskanzlei-grossmann.de präsent.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Kanzlei Großmann - Gottschedstr. 15
04109 Leipzig
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (341) 2252843
- Telefax
- +49 (341) 2252845

- Homepage
- http://www.anwaltskanzlei-grossmann.de
Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Großmann wurde 1969 in Schmölln/Thüringen geboren. Nach seinem Studium der Rechte an der Universität Leipzig leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Chemnitz. Herr Großmann wurde 2002 zur Anwaltschaft zugelassen. Der Jurist ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.
An seinem Beruf reizen ihn neben dem Umgang und der Arbeit mit Menschen, vor allem die Möglichkeit, diesen in deren rechtlichen Notsituationen behilflich sein zu können.
Rechtsanwalt Thomas Großmann ist vornehmlich im Straßenverkehrsrecht, im Strafrecht inklusive Jugendstrafrecht sowie im Allgemeinen Zivilrecht tätig.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag oder Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. Auch ein simpler Auffahrunfall aus Unachtsamkeit, dessen Resultat in den meisten Fällen das nur zu gut bekannte Schleudertrauma beim Unfallgegner ist, führt häufig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung.
In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig zumindest auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Thomas Großmann die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich übernimmt Herrn Großmann auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen.
Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes “...wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz, das Jugendgerichtsgesetz (JGG), gebunden. Dieses gibt einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren. Wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Thomas Großmann liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Großmann hilft Ihnen hier ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Spezialitäten
Rechtsanwalt Thomas Großmann, der auch als Vertrauensanwalt für den Auto Club Europa (ACE) in Leipzig arbeitet, ist ein Spezialist auf den Gebieten Verkehrsunfallrecht, Straßenverkehrsrecht sowie in Ordnungswidrigkeiten-, das heißt Bußgeldsachen. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Nur so können eigene Ansprüche gesichert und gleichzeitig unberechtigte, gegnerische Ansprüche erfolgreich abgewehrt werden. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar immer wieder, dass die Angelegenheit auch ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei aber häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Thomas Großmann aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Großmann hierzu möglichst frühzeitig zu befragen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, fordert Thomas Großmann zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten an.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht nur als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern vielmehr sogar als Straftaten. Dies gilt vor allem für Delikte im Straßenverkehr, bei denen Alkohol im Spiel ist, aber auch für Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Von daher wird auch ein Mandant, bei dessen rechtlichem Problem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, von Rechtsanwalt Thomas Großmann kompetent beraten und betreut.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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