Frank Th. Klein

Fachanwalt für Familienrecht

Kurzprofil

Rechtsanwalt Frank Th. Klein bietet als Einzelanwalt den vollen Service individueller rechtlicher Betreuung. In den Bürozeiten von 9 – 18 Uhr (Mittwoch und Freitag 9 – 13 Uhr) vereinbart er seine Besprechungstermine jeweils persönlich und berücksichtigt dabei gerne die zeitlichen und inhaltlichen Vorstellungen seiner Mandanten. Bei Bedarf sind auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang.
Herr Frank Th. Klein arbeitet seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1983 als selbständiger Rechtsanwalt. An seinem Beruf liebt er den Abwechslungsreichtum, die Vielseitigkeit, die Ungebundenheit sowie den Umgang mit Menschen. Seine Kanzlei befindet sich in einem Vorort von Frankfurt. Parkmöglichkeiten sind vorhanden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Frank Th. Klein
Dillenburger Straße 29
60439 Frankfurt am Main Heddernheim / Niederursel
Hessen
Deutschland

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+49 (69) 5890321
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Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Klein wurde in Frankfurt am Main geboren und studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt / Main Jura. Auch seinen Referendarsdienst nach der ersten juristischen Staatsprüfung, leistete er in Frankfurt. Danach war er selbst 10 Jahre lang in der Rechtsreferendarsausbildung für das hessische Justizministerium tätig. Herr Klein verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.
Zu den aktuellen Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Familienrecht sowie das Mietrecht, speziell das Wohnraummietrecht.
Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Klein unter anderem bestens vertraut mit Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen. Dabei sieht er seine Obliegenheit nicht nur darin, die Mandanten rechtlich fachkundig zu beraten, sondern auch auf die spezifischen Merkmale des Falles einzugehen. Durch seine Eigenschaft als Fachanwalt für Familienrecht absolviert Rechtsanwalt Klein fortlaufend Lehrgänge und Fortbildungen, die ihn in seinem juristischen Denken weiterbringen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt auf dem Mietrecht. Dieses regelt z.B. Kündigungen, Kündigungsfristen, Mietverträge, Mietminderungen, Mieterhöhungen usw. Dem Mandant kommt dabei außer der langjährigen Erfahrung als Anwalt, auch die Tätigkeit als Vorstand des örtlichen Mietervereins zugute. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet ist Herr Klein ein zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Mietrechts geht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de