Rainer Walluch
Kurzprofil
Die Kanzlei Walluch in Sindelfingen besteht seit 1996. Rechtsanwalt Walluch berät vorwiegend private Mandanten im Familienrecht, Unfallschadenrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und allgemeinen Zivilrecht. Um den Mandanten auch einen umfassenden Service in anderen Rechtsgebieten bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche sowie mit Steuerberatern der Region.
Die Kanzleiräume sind in der Ziegelstraße 20, im Gebäude mit der Deutschen Bank, unweit des Sindelfinger Marktplatzes und Rathauses. Vor dem Haus und in der Tiefgarage des Marktplatzes sind ausreichend Parkplätze vorhanden.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene E-Mail-Adresse (RAWALLUCH1@gmx.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Rainer Walluch
- Ziegelstr. 20
71063 Sindelfingen
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (7031) 811777
- Telefax
- +49 (7031) 811772

Fachgebiete/Charakteristika
Rainer Walluch wurde 1965 in Calw geboren. Nach seinem Wehrdienst studierte er von 1986 bis 1994 an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Stuttgart. 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und gründete seine eigene Kanzlei in Sindelfingen. Er spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Walluch ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Darüber hinaus ist Herr Walluch in zahlreichen Vereinen aktiv.
Rechtsanwalt Rainer Walluch bearbeitet schwerpunktmäßig Familienrecht, Unfallschadenrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und allgemeines Zivilrecht.
In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Herr Walluch regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz. Einen zusätzlichen Schwerpunkt Herrn Walluchs stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Dazu gehören insbesondere das Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, die Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Speziell auf dem Gebiet des Scheidungsrechts sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Leider spielen bei immer mehr Scheidungen minderjährige Kinder eine wesentliche Rolle. Hier verfügt Rechtsanwalt Walluch über einen großen Erfahrungsschatz. Er befasst sich mit zahlreichen Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von Rechtsanwalt Walluch. Allein im Schadensrecht weist die traurige Statistik für das Jahr 1999 circa 400.000 Unfälle mit Personenschaden und circa 140.000 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden aus. Manche Fälle können routinemäßig abgewickelt werden, aber häufig entwickeln sich auch scheinbar einfache Fälle zu komplizierten Angelegenheiten. Durchschnittswissen reicht hier nicht aus. Es geht vorwiegend im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Natürlich spielt bei der Bearbeitung eines verkehrsrechtlichen Mandats auch das Versicherungsrecht eine große Rolle, denn Haftpflicht- und Kaskoversicherungen sind regelmäßig involviert. Die Regulierung eines Personengroßschadens erfordert vom Rechtsanwalt nicht nur Fingerspitzengefühl, sondern eine genaue Kenntnis der erstattungsfähigen Schadenspositionen und die Berücksichtigung eventueller Folgeschäden, die erst nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten könnten.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Walluch liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Herr Walluch prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zur Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind hier und da die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.
Ferner bietet Rainer Walluch seinen Rechtsrat und juristischen Beistand im Arzthaftungsrecht an. Er berät und vertritt sowohl geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind, als auch Ärzte und Krankenhäuser. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen. Herr Walluch übernimmt für Sie die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Er beziffert den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz (auch: Schadenersatz) in Form von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder einen Rentenanspruch durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang auch die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Gerade wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten anwaltlicher Beistand geboten.
Rechtsanwalt Rainer Walluch hat sich darüber hinaus auch auf das allgemeine Zivilrecht inklusive Verbraucherrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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