Dr. Gottfried Bergdolt

Kurzprofil

Gottfried Bergdolt wurde 1935 in Mannheim geboren. Sein Studium der Rechte legte er an den Universitäten Marburg, Berlin und Heidelberg ab. An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg promovierte er bei Prof. Dr. Forsthof. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Freiburg. Seit 1966 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. Anfang der 70er Jahre absolvierte er den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Es ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Erbrecht und Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er spricht gut Englisch und Französisch.


 

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Dr. Gottfried Bergdolt
M 1, 1 (Breite Straße)
68161 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland

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+49 (621) 150464-0
Telefax
+49 (621) 150464-25
E-Mail
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Homepage
http://www.raebergdolt.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Dr. Gottfried Bergdolt bearbeitet die Rechtsgebiete privates Baurecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Bergdolt berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Bergdolt beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Gottfried Bergdolt behilflich bei der Suche nach der richtigen Gesellschaftsform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, der Vereinbarung und Überprüfung von Wettbewerbsverboten oder der Regelung von Nachfolgeklauseln. Daneben ist er für handelsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen zuständig (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Erbrechtliche Auseinandersetzungen wie die Erstreitung von Pflichtteilsansprüchen, Testamentsauslegungen und Streitigkeiten unter den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft gehören ebenfalls zu den Fachgebieten von Rechtsanwalt Bergdolt. Er plädiert sehr für die vertragliche Gestaltung im Vorfeld und empfiehlt neben einer rechtzeitigen testamentarischen Regelung auch das Verfassen von Erbverträgen.

Ein weiterer Schwerpunkt von Gottfried Bergdolt ist das Steuerrecht. Er berät Freiberufler und mittelständische Unternehmen individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten. Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Herr Bergdolt durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt.

Seit den 70er Jahren ist Gottfried Bergdolt Fachanwalt für Steuerrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Ebenso gehört das Allgemeine Zivilrecht zu den Stärken des Juristen. Das Allgemeine Zivilrecht umfasst sowohl das Recht der Verträge zwischen natürlichen, aber auch zwischen juristischen Personen auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts, außerdem Verjährungsfristen für Ansprüche, das Recht auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld aus unerlaubten Handlungen. Rechtsanwalt Dr. Gottfried Bergdolt vertritt Sie bei allen Problemen aus dem Allgemeinen Zivilrecht sachgerecht und zielgerichtet.

Außerberufliche Engagements

Außerberuflich ist Herr Bergdolt mit zahlreichen ehrenamtlichen Aufgaben in den Bereichen der Wirtschaft und der Kirche aktiv. Ferner ist er Aufsichtsratsvorsitzender der Diakoniekrankenhaus Mannheim GmbH.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de