Franz-Georg Lauck
Fachgebiete/Charakteristika
Franz-Georg Lauck, geboren 1959 in Flörsheim am Main, absolvierte sein Studium der Rechte in Mannheim, Mainz, Dijon und London. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Wiesbaden. Nach dem Studium und dem Referendariat übte er zunächst verschiedene juristische Tätigkeiten für einen internationalen Konzern in Frankfurt am Main und Radebeul aus und ist seit 1997 in Dresden tätig. Franz-Georg Lauck wurde 1988 zur Anwaltschaft zugelassen. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Der Jurist ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Franz-Georg Lauck ist Mitglied der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrecht e.V., der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie des Fachausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Des Weiteren ist er Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Daher bestehen bei Bedarf bundesweite Kooperationen mit Spezialisten für Erbrecht.
Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck berät und vertritt Sie im Erbrecht und im Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht).
Bei Herrn Lauck finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen, Kundenschutz oder Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Lauck.
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Franz-Georg Lauck - Königstr. 5A
01097 Dresden Neustadt
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (351) 808180
- Telefax
- +49 (351) 8081820

- Homepage
- http://www.ra-lauck.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck übernimmt Ihr Mandat aus dem Erbrecht. Seit dem 14.09.2005 ist er darin Fachanwalt. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 Grundgesetz garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt wird durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser also frei über seinen Nachlass verfügen dürfen. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, den Ehegatten oder die nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Franz-Georg Lauck selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), berät im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Ihren Erbanspruch, ihr Vermächtnis und ihren Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.
Darüber hinaus gilt es oftmals, zusätzliche Aufgaben zu bewältigen:
- Auseinandersetzungsvereinbarung
- Streitigkeiten zwischen Erben und Begünstigten
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Erfüllung von Vermächtnis
- Prüfung und Vollzug von Testament und erbrechtlicher Vereinbarung
- Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
Als Testamentsvollstrecker führt Herr Lauck außerdem die in einem Testament benannten Anordnungen aus, die der Erblasser getroffen hat. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen und hat den erkennbaren Willen des Erblassers zu befolgen sowie Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. An Weisungen der Erben ist er dabei nicht gebunden.
Franz-Georg Lauck steht Ihnen für eine erste Beratung gern zur Verfügung.
Publikationen
Franz-Georg Lauck ist Mitautor des “Prozessformularhandbuchs für Familienrecht” des Nomos Verlags im Bereich Erbrecht.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Lauck ist Dozent für Erbrecht an den Volkshochschulen in Dresden und Radebeul. Des Weiteren hält er in diesem Rechtsgebiet Vorträge für örtliche Banken und Vereine.
In seiner Freizeit engagiert sich Herr Lauck seit 1998 als Vorstandsmitglied des Vereins der Freunde des Schlosses Moritzburg.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


