JU Dr. Heinrich Meyer-Götz

Fachgebiete/Charakteristika

Heinrich Meyer-Götz, geboren 1948 in Freiburg, studierte in Freiburg, Genf, Berlin und Bratislava Jura. Im Anschluss daran absolvierte er im Landgerichtsbezirk Stuttgart das Referendariat, bevor er 1977 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Der Jurist arbeitete von 1978 bis 1979 als Syndikusanwalt für eine internationale Consultingfirma und von 1979 bis 1980 in der Rechtsabteilung der Deutsch-Iranischen Handelskammer in Teheran. Von 1982 bis 1985 war er Vizepräsident bei einer Deutsch-Saudi Arabischen Aktiengesellschaft mit Sitz in Riad, Jeddah und Stuttgart. Von 1985 bis 1993 leitete Dr. Heinrich Meyer-Götz die Niederlassung der Anwaltskanzlei Meyer-Götz & Meyer-Götz in Istanbul (Türkei). 2002 promovierte er zum Doktor der Rechte über internationale Schiedsvereinbarungen im Rahmen eines dreijährigen Postgraduate-Studiums an der Comenius-Universität Bratislava. Rechtsanwalt Dr. Heinrich Meyer-Götz spricht verhandlungssicher Englisch und gut Französisch.

Herr Meyer-Götz ist Mitglied der Deutschen Schiedsgerichtbarkeit für Erbrecht e.V. sowie des slowakischen Schiedsgerichts.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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JU Dr. Heinrich Meyer-Götz
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Spezialitäten

Rechtsanwalt Dr. Heinrich Meyer-Götz spezialisierte sich auf das Erbrecht, welches heute den ausschließlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet. Aufgrund der herausragenden Erfahrung und Kompetenz in diesem Rechtsgebiet wurde Herr Meyer-Götz 2000 und 2003 im Magazin “Focus” als einer der besten Anwälte für Erbrecht in Deutschland empfohlen.

Wer etwas zu vererben hat, aber keine Verfügung über seinen Nachlass trifft, schadet meist seinen Nachkommen. An die Rechtsfolgen des Todes sollte man deshalb denken, solange man sich seines Lebens erfreut. Langfristig ist Vorsorge nötig. Oft genug ist auch eine Anpassung an veränderte Umstände erforderlich. Droht der Ernstfall, ist oft schnelles Handeln geboten.

Rechtsanwalt Meyer-Götz ist ein rechtskundiger und erfahrener Spezialist für die Erstellung von Testament oder Erbvertrag. Des Weiteren gestaltet der Jurist für Sie Ihre Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Trauerverfügung und Organverfügung.

Mit der Patientenverfügung weist der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, den Arzt nach seinen persönlichen Vorstellungen an, bestimmte medizinische Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wichtig ist aber im Falle einer Hilflosigkeit auch eine Vorsorgevollmacht, die einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sollten sinnvollerweise gemeinsam erstellt werden. Mit der Trauerverfügung entscheiden Sie, in welcher Art und Weise Ihre Bestattung erfolgen soll, mit der Organverfügung, ob und welche Ihrer Organe gespendet werden sollen.

Rechtsanwalt Dr. Heinrich Meyer-Götz berät Sie bei der Vorsorgeverfügung für den Krankheitsfall oder Todesfall und bei notwendiger rechtlicher Betreuung, um für Sie rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Außerdem arbeitet er mit der Deutschen Verfügungszentrale AG (DVZ) und der Stiftung VorsorgeDatenbank zusammen. Dort können Ihre Verfügungen eingestellt werden, damit Ihre Wünsche auch jederzeit vom Vormundschaftsgericht, von Krankenhäusern und von Ärzten gefunden und berücksichtigt werden können.

Publikationen

Dr. Heinrich Meyer-Götz ist Mitautor folgender Bücher:

  • MEGO-Vorsorgebücher, Pabel-Moewig Verlag KG,
  • “WISO Vorsorgeplaner”, Campus Verlag GmbH,
  • “Das Alles-geregelt-Buch”, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH,
  • “Unser Familienbuch”, Reader‘s Digest Deutschland Verlag,
  • “Das Vorsorgebuch” der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
  • “Prozessformularhandbuch für Familienrecht”, Nomos Verlag

Außerberufliche Engagements

Dr. Heinrich Meyer-Götz ist Dozent für immaterielle Lebensvorsorge an der Fachhochschule für Wirtschaft in Frankfurt am Main.

Des Weiteren engagiert er sich als Gründungsmitglied des Lions Clubs Dresden Semper und als Leutnant der Reserve.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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