Karin Meyer-Gotz

Fachgebiete/Charakteristika

Karin Meyer-Götz wurde 1949 in Stuttgart geboren. Sie studierte an den Universitäten in Tübingen, München, Kiel und Freiburg Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Offenburg und Baden-Baden. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1978 war Frau Meyer-Götz von 1975 bis 1978 als Regierungsrätin bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart tätig. Die Juristin spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Meyer-Götz ist Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Sachsen und Mitglied des Familienrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer. Des Weiteren ist sie Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins in Sachsen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Karin Meyer-Gotz
Königstr. 5A
01097 Dresden Neustadt
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (351) 808180
Telefax
+49 (351) 8081820
E-Mail
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Homepage
http://www.meyer-goetz.de


 
 

Spezialitäten

Karin Meyer-Götz ist seit 1997 Fachanwältin für Familienrecht und seit 1982 Fachanwältin für Steuerrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.

Rechtsanwältin Meyer-Götz wurde 1993, 1999 und 2004 im Magazin “Focus” als eine der besten Fachanwälte für Familienrecht in Deutschland empfohlen.

Eine Scheidung tut nicht nur allen Beteiligten weh, sie gefährdet häufig auch deren wirtschaftliche Existenz. Nicht immer muss es jedoch so weit kommen. Gerade zu Beginn einer Ehe, wenn alles harmonisch verläuft, sollte man durch einen Ehevertrag die eheliche Gemeinschaft regeln, um für jede Eventualität gewappnet zu sein. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Gerade in “Friedenszeiten” ist man am ehesten bereit, vernünftige und sinnvolle Regelungen für die Zukunft zu treffen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf wechselnde Vermögensverhältnisse und die sichere Zukunft der Kinder anzuraten. Ist eine Ehe erst einmal zerbrochen, fällt es den Beteiligten erfahrungsgemäß schwer, rationale und auf das Wohlergehen aller zielende Entscheidungen zu treffen. Sie können sich durch frühzeitige Gedanken über Ihre Zukunft sehr viel Zeit, Ärger und vor allem Schmerz ersparen. Rechtsanwältin Meyer-Götz zeigt Ihnen schon frühzeitig die Bedeutung einer Scheidung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, die Möglichkeiten einer größtmöglichen Schonung der Kinder, die einverständliche Vergleichslösung als Alternative zur Auseinandersetzung vor Gericht sowie Regelungsmöglichkeiten bezüglich des gegenseitigen Unterhalts.

Sollte es dennoch zum unwiderruflichen Bruch zwischen Ehepartnern kommen, so ist man nach dem Entschluss, die Ehe scheiden zu lassen, häufig durch die auf einen zurollende Fülle an Problemen schlichtweg überfordert. Auch hat man in solchen Situationen nicht die Geduld, die Kraft und die Nerven, sich mit der eskalierten Situation auseinanderzusetzen. Karin Meyer-Götz berät Sie gerne über die Bedeutung und Folgen, die der Entschluss zur Ehescheidung mit sich bringt. Dies umfasst vor allem:

  • Verteilung des ehelichen Vermögens, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung
  • Erziehung, Sorgerecht und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
  • Unterhaltsfragen bezüglich des ehemaligen Partners sowie der gemeinsamen Kinder
  • Regelungen der gemeinsamen Vorsorge und Anwartschaften
  • Notwendige Maßnahmen bei Verzögerung der Unterhaltszahlung
  • Internationales Familienrecht, Kindesentziehung

Publikationen

Karin Meyer-Götz ist Mitautorin folgender Bücher:

  • MEGO-Vorsorgebücher, Pabel-Moewig Verlag KG
  • “WISO-Vorsorgeplaner”, Campus Verlag GmbH
  • “Das Alles-geregelt-Buch”, Deutscher Sparkassen Verlag GmbH
  • “Unser Familienbuch”, Reader‘s Digest Deutschland Verlag
  • “Das Vorsorgebuch” der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
  • “Lehrbuch zum Familienrecht”, Verlag Dr. Otto Schmidt

sowie Herausgeberin des “Prozessformularhandbuchs für Familienrecht”, Nomos Verlag.

Des Weiteren ist sie Autorin des Onlineleserservices des Magazins “Focus” zum Unterhaltsrecht.

Außerberufliche Engagements

Karin Meyer-Götz lehrt als Dozentin für Familienrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Frankfurt am Main.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Dresden
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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