Rechtsanwalt Claudius Kranz
Kurzprofil
Claudius Kranz wurde 1975 in Mannheim geboren. Von 1994 bis 1999 studierte er an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Ein Auslandssemester verbrachte er an der Kingston University London. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Mannheim. Seit Januar 2002 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Die Ausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht schloss er 2005 ab. Rechtsanwalt Kranz spricht gut Englisch und Französisch.
Er ist Mitglied der Arbeitsgruppen Medizinrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Rechtsanwalt Claudius Kranz
- M 1, 1 (Breite Straße)
68161 Mannheim
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49(621) 150464-0
- Telefax
- +49(621) 150464-25

- Homepage
- http://www.raebergdolt.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Claudius Kranz hat sich unter anderem auf das Arbeitsrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Erbrecht und Allgemeine Zivilrecht spezialisiert.
Ein Schwerpunkt des Juristen liegt auf dem Arbeitsrecht, worin er seit 2005 Fachanwalt ist. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Kranz damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Claudius Kranz die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Kranz bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Herr Kranz steht Ihnen mit seinem Fachwissen ferner bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsansprüchen und auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Ebenso gehört die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung zu seinem Fachbereich.
Ferner geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Insbesondere beim Mitbestimmungsrecht der evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitervertretungsgesetz, MVG) und beim Tarifrecht des öffentlichen Dienstes hat sich Rechtsanwalt Kranz einen Namen gemacht.
Als weiteres Spezialgebiet von Rechtsanwalt Kranz ist das Medizinrecht zu nennen. Darunter fallen allgemein die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Generell erstreckt sich das Medizinrecht auf das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus umfasst es neben dem Honorarrecht betreffs Privatpatienten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V mit Kassenzulassung). Das allgemeine Berufsrecht der Ärzte umfasst die Bereiche Approbationsordnung (AO) sowie die ärztlichen Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern. Regeln für das Verhältnis zwischen den einzelnen Ärzten finden sich im Wettbewerbsrecht (beispielsweise Werbeverbot und Recht der Praxisübertragung).
Wenn es zu Unstimmigkeiten im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Im Haftungsrecht vertritt Rechtsanwalt Kranz Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Er berät und vertritt zudem auch alle anderen Leistungserbringer auf dem Gebiet der Medizin im Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht und Chefarztvertragsrecht.
Darüber hinaus berät Herr Kranz Sie professionell und individuell im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat bei Herrn Kranz einholen.
Claudius Kranz berät auch individuell im Erbrecht (Ehegattenerbvertrag, Testament et cetera). Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Kranz.
Herr Kranz hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Hierunter fallen etwa Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Rechtsanwalt Kranz auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Rechtsanwalt Claudius Kranz bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Publikationen
Rechtsanwalt Claudius Kranz ist Mitautor des Fachbuches “Der Gründungszuschuss für Existenzgründer”, erschienen im C.H. Beck Verlag.
Außerberufliche Engagements
Außerberuflich ist er Bezirksbeirat der CDU in Neckarau-Almenhof. Ferner ist Vorsitzender der Christlichen Bruderhilfe e.V. in Mannheim, einem Betreiber eines Männerwohnheims. Darüber hinaus ist Claudius Kranz Kirchenältester der evangelischen Markuskirche in Mannheim. Er ist auch Mitglied der Stadt- und Regionalsynode der evangelischen Kirche Mannheim sowie Verwaltungsrat der Seniorenresidenz Niederfeld GmbH und der evangelischen Diakonissenanstalt Speyer-Mannheim. Zudem ist er Mitglied der Gesellschaft der Freunde Mannheims und der ehemaligen Kurpfalz — Mannheimer Altertumsverein von 1859 sowie des Tennisclubs Harmonie Mannheim.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


