Christine Diethelm
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Rechtsanwältin Diethelm wurde 1949 in Bielefeld geboren. Sie studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Bielefeld und Dortmund. 1976 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen im gleichen Jahr trat sie in die Kanzlei ihres Schwiegervaters ein.
Frau Rechtsanwältin Diethelm übernimmt Mandate vorwiegend aus dem Betreuungsrecht, Familienrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsrecht.
Betreuungsrecht
Eine Erkrankung, ein Unfall oder eine Pflegebedürftigkeit, aufgrund derer Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, kann viele Ursachen haben. Oft wird in diesen Fällen das örtliche Vormundschaftsgericht eine sogenannte Betreuung einrichten. Dann treten für die Betroffenen und deren Angehörige eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich der Betreuung auf.
Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung, der Festlegung von Pflegestufen usw., in denen eine anwaltliche Beratung, wie zum Beispiel bei der Abfassung von Patientenverfügungen, oftmals erforderlich ist.
Auch Fragen der Vermögensverwaltung, der Geltendmachung von Sozialleistungen und der Regelung der Mietverhältnisse bedürfen in solchen Fällen häufig der kompetenten Beratung durch einen Anwalt.
Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Diethelm vertritt Sie in allen Fragen des Familienrechts, wie z. B. Trennung, Scheidung, Kinder- und Ehegattenunterhalt. Auch bei Problemen im Zusammenhang mit Eheverträgen, Zugewinnausgleich und partnerschaftlichen Vereinbarungen finden sie in Frau Diethelm den richtigen Ansprechpartner.
Jugendstrafrecht
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Diethelm ist das Jugendstrafrecht.
Hier steht Frau Diethelm dem Jugendlichen in jedem Stadium des Strafverfahrens mit ihrer Sachkunde bei.
Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend für Jugendliche ab Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und ggfs. für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr anzuwenden sind. Dies bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten.
Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Diethelm vertritt bei Verkehrsunfällen die Mandaten im gesamten Bereich der Schadensregulierung.
Hierzu gehört die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen jeder Art, wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Krankenhausaufenthaltskosten und Schmerzensgeldforderungen.
Darüber hinaus wird Frau Rechtsanwältin Diethelm selbstverständlich in einem Bußgeldverfahrens vor Gericht und dem Straßenverkehrsamt Ihre Interessen vertreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Christine Diethelm - Hamburger Str. 130
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (231) 524412
- Telefax
- +49 (231) 573789

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-dortmund-anwalt.de
Außerberufliche Engagements
Frau Diethelm ist ein engagiertes Mitglied bei Soroptimist International, der weltweit größten Organisation berufstätiger Frauen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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