Rolf Stiehl
Fachgebiete/Charakteristika
Rolf Stiehl wurde 1965 in Korbach geboren. Zum Studium der Rechtswissenschaften zog es ihn an die Universität Marburg. Anschließend absolvierte er sein Referendariat in Marburg und Frankfurt. Herr Stiehl ist seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt.
Herr Rechtsanwalt Rolf Stiehl ist befugt, an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an allen weiteren deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen aufzutreten.
Herr Stiehl spricht gut Englisch und besitzt Grundkenntnisse in Französisch. Zudem hat er gute Beziehungen zu ausländischen Vertretungen.
Der bereits im Studium gewählte Schwerpunkt im Arbeitsrecht eröffnete ihm bereits zu Beginn seiner praktischen Tätigkeit die Möglichkeit, binnen kürzester Zeit eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Mandate zu betreuen, weshalb der Erwerb des Titels “Fachanwalt für Arbeitsrecht” nur konsequent war.
Herr Stiehl zeichnet sich besonders dadurch aus, dass er selbst unter enormen Zeitdruck sehr schnell und genau arbeitet. Schon spätestens nach drei Tagen liegen erste Ergebnisse vor. Rolf Stiehl ist ständig darauf bedacht, jede Möglichkeit zu nutzen, sich fortzubilden. Zudem ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Rechtsanwalt Rolf Stiehl bearbeitet schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht, Bankrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Haftungsrecht (freie Berufe).
Seinen besonderen Schwerpunkt hat Herr Stiehl auf das Arbeitsrecht gesetzt. Er vertritt Sie, sei es als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer, mit seinem umfassenden Fachwissen auf dem Gebiet der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, dem Kündigungsschutz und dem Lohnanspruch. Aber auch bei den sich ständig ändernden Anforderungen im Zusammenhang mit Umwandlung, Umstrukturierung und dem Verkauf von Betrieben oder Betriebsteilen (Betriebsübergang) steht er Unternehmen beratend zu Seite. Weil das Arbeitsrecht einem ständigen Wandel unterliegt, besucht er regelmäßig Fortbildungen, um diesen Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.
Eine weitere große Stärke Herrn Stiehls ist das Bankenrecht. Der Umgang mit Geld ist sehr vielfältig. Sowohl die Aufnahme von Kredit als auch der Aufbau, die Verwaltung und die Strukturierung von privaten und betrieblichen Vermögen fordern rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverstand. Hier berät Rolf Stiehl Sie individuell bei einem Kreditgespräch, einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage, einer Bürgschaft, bei Schadensersatzansprüchen aus Berater- und Bankenhaftung, bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung, bei Grundschuldfragen und weiteren Formen der Banksicherheit. Besonders liegt ihm auch die Hilfe bei notleidenden Krediten am Herzen.
Zudem ist Rechtsanwalt Stiehl im Insolvenzrechts und in der Sanierungsberatung tätig. Bei einem Insolvenzverfahren sind sehr viele unterschiedliche Gläubigergruppen beteiligt. Ziel des Juristen ist es, diese Gruppen einzeln oder gemeinsam an einen Tisch zu bringen, um Probleme bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren zu besprechen. Einige Probleme können schon durch solche Abstimmungen gelöst werden. Hier kommt es darauf an, interessengerechte und pragmatische Entscheidungen umzusetzen, die unter Umständen ein Insolvenzverfahren noch vermeiden können.
Das Allgemeine Zivilrecht, generell und speziell die Bereiche des Gesellschaftsrechts und des privaten Baurechts, zählen zu seinem weiteren anwaltlichen Betätigungsfeld.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Anwaltshaftungsrecht. Auch das anwaltliche Mandatsverhältnis begründet — wie jeder andere Vertrag — Rechte und Pflichten. Der Mandant ist verpflichtet, das Honorar aus einer etwaigen Honorarvereinbarung zu zahlen, und der Rechtsanwalt hat unter anderem für eine umfassende und möglichst erschöpfende Rechtsbelehrung des Mandanten Sorge zu tragen. Soweit er nun diese oder eine andere Pflicht aus dem Mandatsverhältnis (Anwaltsvertrag) schuldhaft verletzt, muss er seinem Mandanten für den daraus entstehenden Schaden einstehen. Rechtsanwalt Rolf Stiehl beziffert für Sie den Schaden und macht ihn notfalls gerichtlich geltend. Seit Jahren befasst er sich mit allen Fragen, die in Zusammenhang mit einem Fehlverhalten von Rechtsanwälten stehen. Vorrangiges Ziel muss dabei die Herbeiführung eines Vergleichs mit dem Rechtsanwalt unter Einschaltung seiner Berufshaftpflichtversicherung sein, die im Regelfall für solche Schäden aufkommt.
Termine können mit Herrn Stiehl selbst oder seinem Sekretariat vereinbart werden.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Rolf Stiehl - Kurfürstendamm 61
10707 Berlin
Deutschland
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- Homepage
- http://www.RAe-Huellen.de
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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