Dr. Matthias Häutpli

Fachgebiete/Charakteristika

Matthias Häuptli wurde 1970 geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er 1993 als Lizenziat (lic. iur.) ab. Das anschließende zweijährige juristische Volontariat absolvierte er beim Rechtsdienst des Schweizerischen Bankvereins, beim Bezirksgericht Arlesheim und in einer Basler Kanzlei. Danach war er zunächst juristischer Mitarbeiter und seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt einer Basler Kanzlei bis 2007. Daneben war er Gerichtsschreiber am Zivilgericht Basel-Stadt und Konkursverwalter am Konkursamt Basel-Stadt. 2004 promovierte er zum Thema “Vorübergehende Vervielfältigungen im schweizerischen, europäischen und amerikanischen Urheberrecht”.

Rechtsanwalt Dr. Matthias Häuptli ist Mitglied der Basler Advokatenkammer, des Schweizerischen Anwaltsverbands und von Pro Iure. Bei Bedarf spricht und korrespondiert er in Englisch, Französisch und Italienisch.

Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Matthias Häuptli sind das Konkursrecht (Insolvenzrecht), Immatrialgüter- und Wettbewerbsrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeitsrecht und Informatikrecht zu nennen.

Rechtsanwalt Häuptli war als Konkursverwalter tätig und verfügt daher über eine reichhaltige Erfahrung im Konkursrecht (Insolvenzrecht). Er berät und vertritt Unternehmen und Privatleute in Krisensituationen und bei Sanierungen. Er steht bei den Themen Konkursantrag, Forderungsanmeldung, Geltendmachung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen mit seinem Fachwissen als Experte, Sanierer und Verwalter an Ihrer Seite. Herr Häuptli ist dabei darauf bedacht, Konkurse wegen des wirtschaftlichen Schadens doch noch abzuwenden. Sollte es gleichwohl zu einem Konkurs kommen, beeinflusst er diesen sinnvoll, um möglichst viel an Vermögen des Betriebsinhabers zu retten. Aber auch im Vorfeld eines drohenden Konkurses bietet Ihnen der Jurist eine fachkundige Beratung an und kann so bereits frühzeitig konstruktiven Einfluss auf den weiteren Verlauf nehmen. Von einem Konkurs kann Ihr Unternehmen aber auch dadurch betroffen sein, dass Sie mit einem Vertragspartner zu tun haben, der nicht über ausreichend Liquidität verfügt. Auch in diesen Fällen berät Herr Häuptli Sie umfassend und kompetent, insbesondere auch dann, wenn Sie mit Anfechtungsansprüchen von Masseverwaltern nach Konkurseröffnung konfrontiert sind. Aber auch die Vermeidung derartiger Ansprüche vor einem zu erwartenden Verfahren durch richtiges Verhalten kann Thema der Beratung sein.

Darüber hinaus berät und vertritt Matthias Häuptli Sie im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Wettbewerbsrecht. Letztgenanntes umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Rechtsanwalt Häuptli ist somit Ihr Ansprechpartner für wettbewerbsrechtliche Fragen aller Art (Abfassung von Konkurrenzklauseln, Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen et cetera).

Eine Stärke Herrn Häuptlis liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Häuptli auf dem Arbeitsrecht. Dieses bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das üblicherweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Beispielsweise bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Matthias Häuptli Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.

Einen weiteren Schwerpunkt des Juristen bildet das Informatikrecht oder Informationstechnologierecht (IT-Recht). Gerade das IT-Recht hat im letzten Jahrzehnt sehr stark an Wichtigkeit gewonnen, da die Informationsgesellschaft von der Funktionsfähigkeit ihrer Systeme wesentlich abhängt. Überdies gibt es hier immer noch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen juristisches Neuland betreten wird. Nur wer das IT-Recht grundlegend beherrscht und stets über die Entwicklungen informiert ist, kann den Mandaten optimal beraten. Gerade die immer populärer werdenden Online-Auktionsbörsen (Ebay) oder Online-Shops werfen immer wieder Haftungsfragen auf. Beispielsweise ist der Ausfall seines Online-Shops für einen Internetanbieter von großer Bedeutung, da ihm zum einen konkrete Geschäfte entgehen, zum anderen Kunden, die ihren Bedarf anderweitig decken, häufig nicht mehr wiederkehren. Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von Einzeldisziplinen. Neben dem klassischen Vertragsrecht, insbesondere Softwareerstellungsvertrag oder Softwarekauf und Hardwarekauf, finden sich häufig AGB-rechtliche Themen bis hin zu neueren Vertragstypen wie Outsourcing-Vertrag und Service-Level-Agreement. Zudem sind europarechtliche Kartellthemen wie Vertriebsbeschränkung oder, soweit der Online-Bereich betroffen ist, urheberrechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Für all diese Probleme ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Häuptli Ihr kompetenter Ansprechpartner.


 

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Publikationen

  • Vorübergehende Vervielfältigungen im schweizerischen, europäischen und amerikanischen Urheberrecht, Dissertation, Basel 2004
  • Die Fälligkeit der Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis als zeitliches Kriterium des Konkursprivilegs, in: BISchK 2004, S. 213 ff.
  • Praxiskommentar Erbrecht, Art. 560-579 ZGB