Lic. Iur. Christoph Stalder, LL.M.
Fachgebiete/Charakteristika
Christoph Stalder wurde 1973 geboren. Das Studium der Rechte absolvierte er an der Universität Basel. 1999 schloss er als Lizenziat (lic. iur.) ab. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2002 bis 2005 war er Advokat und juristischer Mitarbeiter einer Basler Kanzlei. Das juristische Volontariat absolvierte er am Bezirksgericht Arlesheim, am Strafgericht Basel-Stadt und im Rechtsdienst des Regierungsrates Basel-Landschaft. 2007 erwarb er den Master of Laws (LL.M.).
Rechtsanwalt Stalder ist Mitglied in der Advokatenkammer Basel, im Schweizerischen Anwaltsverband und von Pro Iure. Er spricht und korrespondiert bei Bedarf in Englisch und Französisch.
Als Fachgebiete von Rechtsanwalt Christoph Stalder sind Informatikrecht, Betreibungs- und Konkursrecht, internationales Privatrecht und Privatversicherungsrecht zu nennen.
Ein Fachgebiet von Rechtsanwalt Stalder liegt im Informatikrecht und Informationstechnologierecht (IT-Recht). Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — inklusiv der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Stalder — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Herr Stalder Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Er gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht einschneidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Gebiet wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.
Einen der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Stalder stellt darüber hinaus das Betreibungsrecht und Konkursrecht (Insolvenzrecht) dar. Es liefert Antworten auf Fragen, welche sich im Alltag stellen und mit einer Betreibung in Zusammenhang stehen. Der Blick richtet sich auf die praktischen Probleme. Beispielsweise berät Rechtsanwalt Stalder Sie detailliert bei einer möglichen Lohnpfändung oder vertritt Sie bei Gläubigervertretungen in Betreibungs- und Konkursverfahren. Gerade in der aktuell wirtschaftlich angespannten Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Konkursrechts gebraucht. Gründe für einen Konkurs sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Stalder arbeitet einerseits eng mit Konkursverwaltern zusammen und berät andererseits schon seit Jahren Konkursschuldner. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. So kann Herr Stalder Sie in jeder Hinsicht umfassend beraten und vertreten. Er begleitet Sie innerhalb eines Konkursverfahrens, hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung oder führt gegebenenfalls selbst eine Nachlassverwaltung im Falle einer Überschuldung des Erblassers durch.
Ferner vertritt Christoph Stalder Sie im Internationalen Privatrecht (IPR). Das IPR umfasst im Wesentlichen die Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln. Rechtsanwalt Stalder überprüft beispielsweise bei einem Vertrag oder Verkehrsunfall mit Auslandbezug zunächst, welches Recht anwendbar und welches Gericht zuständig ist. Darüber hinaus prüft er, unter welchen Bedingungen ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden kann. Es gehört zum Dienstleistungsangebot, für inländische Mandanten Ansprüche im Ausland durchzusetzen und zu vollstrecken. Das geschieht eventuell unter Einbeziehung von Advokaten vor Ort, die mit den Besonderheiten des jeweiligen nationalen Rechts vertraut sind.
Rechtsanwalt Stalder unterstützt Sie auf dem Gebiet des Privatversicherungsrechts. Durchschnittlich hat jeder Bürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung et cetera bietet zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beispiele aus dem Versicherungsrecht sind etwa ein Verkehrsunfall in der Kasko-Versicherung, ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Christoph Stalder prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung.
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