Hans Erik Schumann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Büroräume liegen in der Berliner Straße 1 in der Göttinger Innenstadt, gegenüber von Amtsgericht und Landgericht. Mit dem Auto fahren Sie die Berliner Straße nach dem Savoy und Verwaltungsgericht in Richtung Weender Tor. Die Kanzlei ist das erste Gebäude neben dem Eichamt. Behindertengerechte überdachte Besucherparkplätze sind vorhanden. Rechtsanwalt Schumann ist auch mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar. Das Bürogebäude liegt etwa zwei Gehminuten vom Göttinger Hauptbahnhof sowie den Haltestellen Weender Str. Ost/West entfernt, wo auch alle wichtigen Buslinien halten.

Die Kanzlei ist behindertenfreundlich eingerichtet und kann mit dem Rollstuhl erreicht werden.

Er ist unter der Nummer 0551-8207676 vierundzwanzig Stunden am Tag erreichbar. Beratungstermine können jederzeit telefonisch vereinbart werden. Bei Bedarf sind Termine auch vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hans Erik Schumann
Berliner Str. 1
37073 Göttingen
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (551) 8207676
Telefax
+49 (551) 8207667
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Homepage
http://www.schumann-rechtsanwalt.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Schumann korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch.

Der Jurist ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht.

Rechtsanwalt Hans Erik Schumann legt großen Wert auf Spezialisierung. Er berät und vertritt Sie ausschließlich im Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und ausgewählten Bereichen des Zivilrechts.

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern selbst. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Schumann ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Selbstverständlich vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal. Er berät und vertritt ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht, also bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Abfindung, Urlaubsrecht, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Mobbing oder Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht) und einstweiligem Rechtsschutz (einstweilige Verfügung).

Das Sozialrecht / Sozialversicherungsrecht zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch (SGB), das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.

Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie, wenn Sie beispielsweise einen Antrag gestellt haben auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung, auf Krankenbehandlung oder Krankengeld bei Ihrer Krankenkasse, auf Eingruppierung in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse, Feststellung einer Schwerbehinderung, auf Rente wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft, auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II (früher Sozialhilfe) Grundsicherung oder sonstige Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder auf Maßnahmen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation beim jeweiligen Reha-Träger. In engem Zusammenhang sind auch oft Fragen zu klären aus dem privaten Versicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsrente, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung). Für diese oder ähnliche Rechtsprobleme ist Rechtsanwalt Hans Erik Schumann Ihr Ansprechpartner. Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Arbeit stellt für Rechtsanwalt Schumann das Behindertenrecht dar.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen (zum Beispiel Betrug, Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung) und Verbrechen (etwa Totschlag, Mord) zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Jeder kann in den Verdacht geraten, sich strafbar gemacht zu haben, und kaum jemand wird von sich behaupten können, noch nie gegen Gesetze, Rechtsverordnungen oder Bußgeldvorschriften verstoßen zu haben. Zu denken ist hier beispielsweise auch an Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht (Trunkenheit, Nötigung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß etc.).

Im Ermittlungsverfahren haben die Strafverfolgungsbehörden nach dem Gesetz nicht nur zu Lasten, sondern auch zugunsten des Beschuldigten zu ermitteln, aber — machen wir uns nichts vor — tatsächlich sind die Behörden bestrebt, umgehend Resultate bei der Ermittlung vorweisen zu können. Es wird deshalb so gut wie ausschließlich gegen die Verdächtigen ermittelt. Ohne die frühzeitige Einschaltung von Rechtsanwalt Hans Erik Schumann als fachkundigen und erfahrenen Strafverteidiger können deshalb erhebliche Nachteile entstehen. Im Strafprozess steht der Bürger — schuldig oder nicht — der zumeist einseitig gegen ihn eingestellten Staatsanwaltschaft und gelegentlich (leider) ebenso voreingenommenen Richtern gegenüber. Die Aufgabe von Rechtsanwalt Schumann besteht darin, für eine rechtmäßige Durchführung des Verfahrens Sorge zu tragen und die elementaren Rechte des Angeklagten zu schützen. Bei Schuldsprüchen sorgt Herr Schumann nach Kräften dafür, dass die Strafe schuld- und tatangemessen ist. Dies erfolgt notfalls durch die Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision).

Rechtsanwalt Schumann ist Mitglied des Strafverteidigernotrufs in Göttingen, einer Vereinigung von Strafverteidigern, um eine Betreuung von Mandanten im Strafrecht rund um die Uhr zu gewährleisten.

Einer der Schwerpunkte Hans Erik Schumanns ist das Jugendstrafrecht. Dieses stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden sind für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten. Der zweite Teil eines jeden Straftatbestandes “...wird mit Geldstrafe, mit Freiheitsstrafe von... bis... bestraft” ist daher schlicht wegzulassen. Stattdessen hält das Jugendgerichtsgesetz (JGG) eine Fülle von unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten bereit (unter den Oberbegriffen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe), aus welchen die Gerichte weitgehend frei auswählen können. Selbstverständlich sind sie dabei an das Gesetz gebunden, also an das JGG. Dieses gibt nur einen sehr weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Das Verfahren gleicht ansonsten weitgehend dem “richtigen” Strafverfahren, wichtigster Unterschied ist, dass bei Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.

Rechtsanwalt Hans Erik Schumann berät und vertritt Sie auch in rechtlichen Bereichen mit Bezug zum Zivilrecht. Wenden Sie sich beispielsweise bei Problemen rund um Schmerzensgeldforderung, Kaufrecht, Mietrecht oder Verträgen mit Telefondienstleistern vertrauensvoll an den Juristen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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