lic. iur. Daniel Olstein

Fachgebiete/Charakteristika

Daniel Olstein wurde 1957 in Basel geboren. Nach der Matura studierte er von 1976 bis 1981 an der Universität Basel Jura. Danach absolvierte er ein zweijähriges Ausbildungspraktikum bei einer Schweizer Großbank. Sein Advokaturpatent erhielt er 1986. Bis 1991 war er Angestellter des Rechtsdienstes der Großspedition Danzas AG. Danach trat er in die Advokatur Waldmann Faesch & Partner in Basel ein. 2007 absolvierte er an der Deutschen Anwaltakademie den Lehrgang zum Fachanwalt für Transportrecht.

Außerberuflich ist Herr Olstein leitender Rechtskonsulent des Schweizerischen Handballverbandes (SHV). Darüber hinaus ist er auch Rechtskonsulent des Touring Clubs Schweiz (TCS), einer der führenden Schweizer Organisationen in den Bereichen Assistance, Straßenhilfe, Rechtsschutz und Verkehrssicherheit. Ferner ist er Ausbilder für Speditionsleiter und Dozent für Transportrecht an der Schweizer Université de Fribourg.

Rechtsanwalt Olstein ist Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV). Dieser stellt die Interessensvertretung der Schweizer Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Er spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Ferner spricht er gut Italienisch.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Daniel Olstein Mandate im Transportrecht, Verkehrsrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Markenrecht.

Ein Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das gesamte Transportrecht. Dieses umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern. Das Transportrecht ist weitgehend im schweizerischen Zivilgesetzbuch und im sogenannten Obligationenrecht inkorporiert. Darin sind hierzu die wesentlichen und notwendigen Haftungsnormen, Rechte und Pflichten zwischen Absender und Frachtführer umschrieben. Die Besonderheiten einzelner Transportbranchen wie Logistikunternehmen, Briefpost, Abschleppunternehmer et cetera sollten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden, die Rechtsanwalt Olstein im Streitfall einer genauen Kontrolle unterzieht. Spedition, Logistik, Umschlag, Lagerhaltung und der Gütertransport auf der Straße, Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon zählen zum Transportrecht. Zahlreiche Rechtsgebiete wie beispielsweise das Reiserecht, Speditionsrecht, Seeschifffahrtsrecht, Luftverkehrsrecht und Zollrecht spielen hierbei somit eine wesentliche Rolle. Falls Ihre bestellte Ware beschädigt oder gar nicht am Ziel ankommt, macht Herr Olstein beispielsweise Schadensersatzansprüche für Sie geltend. Zudem handelt er für Sie vorteilhafte (auch internationale) Verträge aus oder weist Inländer auf zwingende Rechtsvorschriften anderer Länder hin.

Herr Olstein unterstützt Sie zudem im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Bußgeld und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Eine weitere Stärke von Daniel Olstein liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Markenrecht. Dieses fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz, welcher Namen im Rechtsverkehr schützt. Wichtigste Normen finden sich im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. Die Bestimmungen des schweizerischen Markenrechts finden sich in verschiedenen, hierarchisch geordneten Erlassen. Ausgangspunkt bildet die schweizerische Bundesverfassung, auf deren Grundlage die Eidgenossenschaft das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) erlassen hat. Rechtsanwalt Daniel Olstein berät Sie umfassend bei Themen wie beispielsweise der vorzunehmenden Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung, Markenüberwachung und Markenverwaltung für Ihre nationale Marke, EU-Marke (GM-Marke) und IR-Marke. Er berät Sie zudem bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens erscheint eine eingehende Beurteilung dieser Fragen sinnvoll, da sich Anfangsfehler häufig nur unter erheblichen Kosten korrigieren lassen oder den Geschäftsauftritt sogar nachhaltig stören. Da das Markenrecht eine schwer durchschaubare Spezialmaterie darstellt, sollten Sie unbedingt eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Betreuung beauftragen.


 

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