Katharina Völkl
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Völkl in Speyer wurde 2004 von Rechtsanwältin Katharina Völkl gegründet. Das Spektrum der von der Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs ab.
Die Kanzleiräume sind im Ziegelofenweg 42a, in einem Wohngebiet in der Nähe einer Schule und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen gute Parkmöglichkeiten. Durch die Lage besteht auch ein Anschluss an das Busnetz Speyers. Vor dem Haus stehen ausreichend kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr individuell mit Rechtsanwältin Völkl vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (kanzlei.voelkl@gmx.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Katharina Völkl
- Ziegelofenweg 42A
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49(6232) 670489
- Telefax
- +49(6232) 670552

Fachgebiete/Charakteristika
Katharina Völkl wurde 1971 in Mannheim geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1990 bis 1998 an der an der Ruprecht-Karls Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Mannheim. Ihre Wahlstation legte sie in einer renommierten Kanzlei in den USA ab. Die Juristin, seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt.
2005 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Speyer. Vertiefte Kenntnisse hat Rechtsanwältin Völkl mit der erfolgreichen Teilnahme am Fachlehrgang zum Erwerb der Fachanwaltsqualifikation für Mietrecht erworben.
Rechtsanwältin Völkl ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Aufgrund ihrer Auslandsaufenthalte korrespondiert Sie auch in Englisch und Französisch.
Rechtsanwältin Katharina Völkl bearbeitet schwerpunktmäßig Verkehrsrecht, Mietrecht und Allgemeines Zivilrecht.
Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere das Verkehrsstrafrecht, ist seit Jahren eine Spezialität von Rechtsanwältin Völkl. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwältin Völkl ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen in Verkehrsstrafrechts- und Bußgeldverfahren.
Darüber hinaus berät Katharina Völkl Sie professionell und individuell im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat bei Frau Völkl einholen.
Rechtsanwältin Völkl hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert. Hierunter fallen insbesondere Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Frau Völkl auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.
Frau Völkl bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwältin Völkl zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht. Sie entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwältin Katharina Völkl gewissenhaft und individuell überprüft.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


