Dr. Jürgen Maus

Fachgebiete/Charakteristika

Jürgen Maus, geboren 1953 in Oschersleben, studierte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Die Assistenzzeit im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er bei der Staatsanwaltschaft Stendal. Er promovierte 1987 an der Universität Jena zum Doktor der Rechte zu einem strafprozessualen Thema. Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt war Herr Maus von 1980 bis September 1989 als Staatsanwalt in Magdeburg tätig. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht und Arzthaftungsrecht

Herr Maus vertritt Ihre Interessen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Sie bekommen eine beantragte Baugenehmigung nicht? Sie haben Probleme mit dem Denkmalschutz? Ihr Nachbar oder die Gemeinde möchte ein Bauvorhaben umsetzen, mit dem Sie nicht einverstanden sind? Einige Beispiele unter vielen, die eines gemeinsam haben: eine hohe Konfliktträchtigkeit mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Ziel der Beratung durch Jürgen Maus ist in allen Fällen die konstruktive Konfliktlösung. Er begleitet Sie deshalb von Anfang an im Verwaltungsverfahren, um bereits hier Ihren Interessen zum Erfolg zu verhelfen. Sollte sich dem Verwaltungsverfahren ein Klageverfahren anschließen, vertritt der Jurist auch hier Ihre Interessen in allen Instanzen.

Das private Baurecht ist eine vielfältige, komplexe und technisierte Rechtsmaterie. Es steht im Schnittstellenbereich von Recht und Technik und umfasst die gesamten Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker, den Sonderfachleuten und den Bauunternehmern und Bauhandwerkern. Neben der Kenntnis der Gesetzesnormen, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse typischer Abläufe und Schwachstellen im Baubereich und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlagen unverzichtbar. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützt Herr Maus seine Mandanten bei der Anbahnung und Gestaltung folgender Verträge: Bauvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag, Pauschalpreisvertrag, Nachunternehmervertrag, ARGE-Vertrag et cetera. Er wirkt auch bei Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss mit. Des Weiteren unterstützt der Jurist seine Mandanten im Zuge der Bauausführung bei allen anstehenden rechtlichen Problemkreisen wie Mängel am Bauwerk, überhöhte Werklohnforderung, unberechtigte Werklohnkürzung, Behinderung, Abnahmestreitigkeit oder Verzug bei der Fertigstellung und daraus resultierende Vertragsstrafen.

Ärztliche Behandlungen bergen Risiken. Trotz medizinischen Fortschritts kommt es in Einzelfällen zur Schädigung eines Patienten durch ärztliches Fehlverhalten. Oftmals sind die Folgen eines solchen “Kunstfehlers” schwerwiegend und führen zu finanziellen Belastungen. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus verhandelt für geschädigte Patienten umfassend alle Angelegenheiten mit Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen. Beweissicherung durch Sachverständige, Bemessung von Schmerzensgeld, Berechnung von Verdienstausfall sowie von Unterhaltsrenten im Falle des Todes von Angehörigen gehören hier zu seinen Leistungen. Des Weiteren berät und vertritt er Ärzte, die sich derartigen Ansprüchen ausgesetzt sehen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Spezialitäten

Jürgen Maus ist seit 2004 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der eigenen Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist das Thema Mobbing stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die hiermit zusammenhängen können, bestehen seitens Ihres Rechtsberaters Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Jürgen Maus der richtige Ansprechpartner. Der Jurist sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei seine Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein kann, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben dann durch das notwendige Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind.

Schließlich ist Herr Maus auf das Versicherungsrecht spezialisiert. Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert. Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung sowie Haftpflichtversicherung und die private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles unverzüglich anzeigen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angeben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung befreit. Ist ein Schaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige machen und ihm jede erforderliche Auskunft erteilen (§§ 33, 34 VVG). Am besten erfolgt die Anzeige schriftlich. Vielfach reicht aber auch ein Telefonanruf. Häufig erhält man von der Versicherung ein Formular, in dem der Schaden aufgenommen und gemeldet wird. Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung. Für den Fall, dass der Versicherer seine Haftung aus dem Versicherungsvertrag aus Ihnen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollten Sie die juristische Hilfe von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus in Anspruch nehmen. Er vereinbart gern einen ersten Beratungstermin.