Siegfried Reulein
Kurzprofil
Die KSR Kanzlei Siegfried Reulein berät und vertritt außergerichtlich wie gerichtlich Privatleute, Selbständige und Freiberufler, sowie klein- und mittelständische Unternehmen u.a. in den Bereichen Bankrecht und Kapitalanlagerecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Allgemeines Zivilrecht, Prüfung und Gestaltung von Unternehmensverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Darüber hinaus begleitet die Kanzlei auch Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Die Kanzleiräume der KSR befinden sich in der Pirckheimerstraße nördlich der in unmittelbarer Nähe liegenden Nürnberger Burg. Sie sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Straßenbahnhaltestelle (Linie 9) ist direkt vor dem Haus. Für Mandanten mit Pkw stehen in der nahen Umgebung ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 19.00 Uhr mit Herrn Rechtsanwalt Reulein persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb der Kanzleizeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.ksr-law.de). Der Erstkontakt kann nicht nur telefonisch sondern gerne auch über die E-Mail-Adresse der Kanzlei (info@ksr-law.de) aufgenommen werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Siegfried Reulein - Pirckheimerstrasse 33
90408 Nürnberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 7607311-0
- Telefax
- +49 (911) 7607311-20

- Homepage
- http://www.ksr-law.de
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Reulein wurde in Nürnberg geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen absolvierte er sein Referendariat im Bezirk des OLG Nürnberg sowie bei der Regierung von Mittelfranken. Nach dem zweiten Staatsexamen und der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er, bevor er sich mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte, zunächst mehrere Jahre bei einer wirtschaftsrechtlich orientierten und international tätigen Kanzlei in Nürnberg beschäftigt. Dort war er vor allem im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und mit der Vertretung einer Vielzahl von Anlegern der “Göttinger Gruppe/Securenta“ in ganz Deutschland befasst.
Rechtsanwalt Reulein berät und vertritt seine Mandanten u.a. im Bank- und Kapitalanlagerecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und im Allgemeinen Privatrecht bzw. Zivilrecht (Vertragsrecht, Vertragsgestaltung, AGB-Gestaltung). Außerdem begleitet er Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen und steht Selbständigen, Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen in vertraglichen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit rechtlichem Rat zur Seite.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist der Komplex Bankrecht und Kapitalanlagerecht. Der Teilbereich des Bankrechts umfasst die Beratung und Vertretung in allen denkbaren vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Kunde. In diesen Tätigkeitsbereich fallen z.B. die Beratung bei Abschluss und Kündigung von Darlehensverträgen, gerade auch im Hinblick auf die Stellung von Sicherheiten wie einer Grundschuld oder einer Bürgschaft oder den Verkauf der Darlehensforderung durch die Bank an Dritte (z.B. Hedge-Fonds). Des weiteren sind hierzu Problemstellungen in den Bereichen Wertpapierkredit und Vermögensverwaltung zu zählen. Schließlich umfasst dieser Teilbereich auch die Komplexe kreditfinanzierte Kapitalanlagen (insb. geschlossene Fonds) und Verbraucherdarlehensverträge. In den genannten Teilbereichen steht regelmäßig die Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Vertragspflicht, die Abwehr von Ansprüchen sowie die Rückabwicklung bestehender Verträge im Mittelpunkt der Tätigkeit der KSR.
Im Teilbereich Kapitalanlagerecht steht die Beratung von Mandanten sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kapitalanlage (geschlossener Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Energiefonds, Umweltfonds, Windkraftfonds, atypisch stille Beteiligungen, Erwerb einer Eigentumswohnung, Genussscheinen) im Vordergrund der Tätigkeit von Rechtsanwalt Reulein. Hier kommen Ansprüche gegen den Anlagevermittler oder Anlageberater ebenso in Frage wie Ansprüche gegen den oder die Prospektverantwortlichen, einen Treuhänder, die Anlagegesellschaft selbst, den Bauträger oder die die Anlage finanzierende Bank. Häufig können Anleger ihr angelegtes Geld zurückerlangen, wenn sich herausstellt, dass sie in dem Verkaufsgespräch durch den Vermittler oder Berater nicht zutreffend oder vollständig über das angebotene Produkt und die mit diesem verbundenen Risiken informiert worden sind. Oftmals gilt es aber auch gegen den Anleger geltend gemachte Ansprüche der Anlagegesellschaft oder eines die Anlage finanzierenden Kreditinstituts (z.B. Nachschuss- oder Ratenzahlungen) abzuwehren.
Neben dem Bereich Bank- und Kapitalanlagerecht ist Rechtsanwalt Reulein auch im Arbeitsrecht tätig und betreut dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen sich Rechtsanwalt Reulein befasst. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis, der Betriebsübergang oder die Haftung von Arbeitnehmern für von ihnen verursachten Schäden. Zudem berät Rechtsanwalt Reulein auch im Bereich Betriebsverfassungsrecht bzw. der betrieblichen Mitbestimmung, mithin der Einbeziehung des Betriebsrats in unternehmerische Entscheidungsabläufe.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Reulein ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüche und Ansprüche aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten, Erbschein, Enterbung, Erbengemeinschaft, vorweggenommene Erfolge, Schenkungen von Todes wegen und Erbauseinandersetzung steht Rechtsanwalt Reulein beratend zur Verfügung. Neben der Betreuung von Privatleuten befasst er sich im Erbrecht gerade auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge bei kleinen und mittelständischen Familienunternehmen. Schließlich berät er Mandanten auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.
Weiterhin umfasst das Leistungsspektrums von Rechtsanwalt Reulein die Prüfung, Modifizierung und Gestaltung unternehmerischer Verträge. Er berät Unternehmen in sämtlichen vertraglichen Angelegenheiten, prüft bestehende Verträge, passt diese an neue gesetzliche Gegebenheiten an oder erstellt neue Vertragswerke. Hierzu zählen neben dem Entwurf von Gesellschaftsverträgen insbesondere auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Lieferverträgen und Kooperationsverträgen. Daneben prüft, aktualisiert und gestaltet Rechtsanwalt Reulein auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Schließlich steht Rechtsanwalt Reulein auch zur Lösung handels- und gesellschaftsrechtlicher Problemstellungen zur Verfügung, ebenso wie bei der Begleitung in der Krise befindlicher Unternehmen bei deren Sanierung, wobei dort neben der Beratung zu insolvenzrechtlichen Problemstellungen die Erstellung des Sanierungskonzepts sowie das Führen von Verhandlungen mit Gläubigern und Banken im Vordergrund stehen.
Rechtsanwalt Reulein berät schließlich auch Existenzgründer und Jungunternehmer auf dem Weg in die Selbständigkeit von der Geschäftsidee bis zu deren vollständiger Umsetzung. Im Vordergrund steht hierbei der Businessplan, das Führen von Bankgesprächen, die Beantragung von Fördermitteln sowie die Gestaltung der notwendigen Unternehmensverträge.
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Steuern & Finanzen:Aus dem Bereich Handel & Wirtschaft:
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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