Dr. Peter Höfler

Kanzlei Höfler & Neul

Fachgebiete/Charakteristika

Peter Höfler wurde 1960 in Zwickau geboren und studierte Rechtswissenschaften in Leipzig. Er wurde 1990 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst als freier Mitarbeiter für eine Kanzlei tätig, bevor er 1995 seine eigene Kanzlei gründete.

An seiner Tätigkeit reizt ihn die Beschäftigung mit den juristischen Problemen und deren Lösung durch rechtliche Gestaltung.

Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, im Bankrecht und Kapitalanlagerecht, im Handelsvertreterrecht, im privaten Baurecht sowie im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht.

Das Arbeitsrecht ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich an einen Spezialisten wie Herrn Dr. Höfler zu wenden. Er berät und vertritt vor allem Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer. Oft geht es dabei um den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung, um Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, eine Abmahnung oder um Mobbing. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag, Fragen zum Arbeitszeugnis, zum befristeten Vertrag oder zur Haftung von Arbeitnehmern gehören zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet.

Gleichermaßen spielt das kollektive Arbeitsrecht in der Rechtspraxis eine häufige Rolle. Hierzu zählt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Höfler ist das Bankrecht. Dabei umfasst seine Tätigkeit alle Bereiche dieses Rechtsgebiets, wie zum Beispiel rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Darlehensverträgen, Bürgschaften, Haftungsfragen u.ä. Rechtsanwalt Dr. Höfler berät und vertritt Sie außerdem bei Fragen zum Kapitalanlagerecht. Dabei geht es meist um Fragen der Anlageberatung oder der Durchführung von Wertpapiergeschäften und Geschäften bezüglich sonstiger Kapitalanlagen.

Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler ist seit vielen Jahren rechtlicher Berater des Handelsvertreterverbandes CDH (Nordost), so dass Herr Dr. Höfler seine Mandanten auch in allen Fragen des Handelsvertreterrechts kompetent beraten und vertreten kann. Dabei geht es vor allem um die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Unternehmen beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten und zur Erreichung oder Erhaltung von Planungs- und Kalkulationssicherheit berät und vertritt Herr Dr. Höfler Sie umfassend in Bezug auf Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenzverbot und Wettbewerbsverbot. Außerdem unterstützt er seine Mandanten bei der Beitreibung von Provisionen oder unberechtigten Stornorücklagen sowie deren Abwehr.

Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler berät und vertritt seine Mandanten - und zwar sowohl Klein- und mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen - des Weiteren im privaten Baurecht. Dieses regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt bei der Abnahme eines Bauwerks auf.

Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht er seinen Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und dessen Werklohnklage.

Rechtsanwalt Höfler beschäftigt sich ebenfalls mit dem Mietrecht. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Herr Höfler Vermieter oder Mieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Er prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät er seine Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt er die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera.

Außerdem berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Peter Höfler Wohnungseigentümer in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, zum Beispiel bei Ansprüchen gegenüber Miteigentümern oder gegenüber der Hausverwaltung. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter anderem die Beratung und Prüfung von Kaufverträgen, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Herr Höfler berät Sie darüber hinaus zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sowie bei Fragen zur Teilungserklärung, zur Betriebskostenabrechnung und zum Wirtschaftsplan, zum Wohngeld, zur Instandhaltungsrücklage und zur Sonderumlage.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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