Hans-Joachim Kirchhof

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die im Oktober 2003 gegründete Rechtsanwaltskanzlei Kirchhof in Detmold ist für die Mandanten außerordentlich leicht zu erreichen. Sie liegt in der Detmolder Innenstadt in der Nähe der Gerichte, der Sparkasse und des Altenheims “Haus im Weinberg”. Parkplätze finden Sie in ausreichender Anzahl direkt vor der Kanzlei. Durch die zentrale Lage ist das Kanzleigebäude gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Eine Bushaltestelle ist direkt vor dem Altenheim.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof oder das Sekretariat der Einzelkanzlei stehen Ihnen montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr für die Terminabsprache zur Verfügung. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Termine außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende oder vor Ort bei den Mandanten möglich.

Rechtsanwalt Kirchhof berät und vertritt sowohl Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen als auch private Mandanten. Bei Bedarf bestehen hierfür Kontakte zu örtlichen Steuerbüros, Sachverständigen in den Bereichen Kfz- und Bauwesen sowie zu einem Notariat.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Hans-Joachim Kirchhof
Benekestr. 12
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Hans-Joachim Kirchhof wurde 1957 in Detmold geboren. Der 1989 zur Anwaltschaft zugelassene Volljurist studierte an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Detmold. Herr Kirchhof spricht gut Englisch. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Individualarbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Arztrecht (Kassenarztregresse, Arzthaftungsrecht) und Mietrecht.

Einen großen Schwerpunkt Herrn Kirchhofs bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Kirchhof aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Hans-Joachim Kirchhof zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Wenden Sie sich bei Problemen aus dem Verkehrsrecht vertrauensvoll an Rechtsanwalt Kirchhof.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Arbeitsrecht. Hier berät und vertritt Hans-Joachim Kirchhof sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Er steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese alle Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung.

Im Handelsrecht berät und vertritt Herr Kirchhof in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder das kaufmännische Bestätigungsschreiben. Er vertritt und berät Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft, wobei Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof hierbei insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte vertieft betrachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Nachfolgeregelungen) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der Jurist seinen Mandanten zur Seite.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Kirchhof Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung zu Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung. Des Weiteren bietet der Jurist seine Unterstützung bei einer Unternehmensgründung im Ausland, speziell in Osteuropa und Hongkong.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wettbewerbsrecht. Der freie geschäftliche Wettbewerb soll durch Leistung geprägt sein und Gewerbetreibende sowie Kunden vor unlauteren Praktiken schützen. Einerseits braucht niemand irreführende Maßnahmen, physische oder psychische Bedrängung sowie Boykottaufrufe hinzunehmen. Andererseits müssen die zulässigen Spielräume für Werbung, Vertriebsbindung et cetera für die Durchsetzung der eigenen Angebote genutzt werden, um wirtschaftlichen Erfolg zu haben. Zur Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Handlungsfreiheit kann ein Marktteilnehmer bereits im Vorfeld einer wettbewerbsrechtlich relevanten Handlung eine Schutzschrift fertigen und bei Gericht hinterlegen lassen, um sich im Falle eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens rechtliches Gehör zu verschaffen.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sowie allgemeiner Entwicklungstendenzen sind im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) insbesondere das Verbot des Telefonmarketings, der Gewinnabschöpfungsanspruch sowie die Abschaffung der Vorschriften für Sonderveranstaltungen diskutiert worden. Nach bereits erfolgter Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung führt die UWG-Novelle zur weiteren tiefgreifenden Änderung des Wettbewerbsrechts. Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof ist Ihnen gern behilflich, Probleme aus dem Bereich Wettbewerbsrecht zu lösen oder von vornherein zu umgehen.

Im Rechtsgebiet Arztrecht berät und vertritt Herr Kirchhof Ärzte in allen Gebieten des Vertragsarztrechtes, bei anstehenden oder aufzulösenden Kooperationen, in Arzthaftungsfragen und auf den Gebieten Berufsrecht und Disziplinarrecht. Auch wenn Sie als Patient der Meinung sind, von einem Arzt fehlerhaft behandelt worden zu sein, steht Ihnen Rechtsanwalt Kirchhof mit seiner Erfahrung zur Seite. Innerhalb des Arztrechts bilden Streitigkeiten im Bereich Kassenarztregress einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu Herrn Kirchhofs Aufgaben gehören hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund eines Mangels des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.