Jörg Hosp

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Jörg Hosp ist seit 1988 selbständiger Rechtsanwalt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht (Eherecht), Erbrecht, Mietrecht und Pachtrecht und Verkehrsrecht (Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht, Verkehrszivilrecht). Dabei ist Herr Hosp Fachanwalt für Familienrecht und auch für Verkehrsrecht. Neben ihm ist für die Kanzlei die Rechtsanwältin Ute Frischbier tätig.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr. Während dieser Zeit vereinbart das Sekretariat der Kanzlei Besprechungstermine. Bei Bedarf und nach individueller Vereinbarung übernimmt Rechtsanwalt Jörg Hosp auch Termine außerhalb dieser Zeiten und Hausbesuche.

Die Mandanten werden von einem freundlichen und zuvorkommenden Team sowohl persönlich als auch am Telefon stets umfassend betreut.

Die Kanzleiräume sind in der Innenstadt Wittlichs an der Kreuzung Gerberstraße (Südtangente), Trierer Straße und Feldstraße. Öffentliche Parkplätze, zum Teil kostenlos, sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Bushaltestelle “Gerberstraße” ist direkt hinter dem Haus.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Jörg Hosp
Trierer Str. 37
54516 Wittlich
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
+49(6571) 96123
Telefax
+49(6571) 96125
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.hosp-ra.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Jörg Hosp wurde am 08.04.1959 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und absolvierte sein Referendariat in Wittlich/Trier. Herr Hosp ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Neben seinem Beruf als Rechtsanwalt ist Herr Hosp Mitglied im Stadtrat der Kreisstadt Wittlich und Vorsitzender einer Stadtratsfraktion.

Jörg Hosp setzt sich mit aller Kraft für seine Mandanten ein, gerichtlich wie außergerichtlich. Dabei schätzt er die Freiheit und die Vielseitigkeit, die sein Beruf mit sich bringt, und gerade auch den Kontakt mit seinen Mandanten. Herr Hosp zeichnet sich durch sein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick aus, mit der Fähigkeit, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen im Interesse des Mandanten zu finden.

Rechtsanwalt Jörg Hosp ist dazu berechtigt, die Bezeichnungen “Fachanwalt für Familienrecht” und auch “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung Fachanwalt wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu unterrichten.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über die Bereiche Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Im Verkehrszivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Hosp führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Hosp für seine Mandanten Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt der Volljurist Mandate bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die meist mit einem Strafbefehl oder einer Anklage einhergehen. In diesem Zusammenhang steht Ihnen Herr Hosp beispielsweise bei Trunkenheitsfahrt (Alkohol am Steuer), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinentzug, Fahrverbot, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) als Ihr Rechtsanwalt zur Seite. Zur Vermeidung von Unmut über behördliches Handeln und damit verbundenem Ärger und Stress ist es ebenso ratsam, Herrn Hosp als Rechtsbeistand hinzuzuziehen, wenn es um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geht, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder problematischer Wiedererteilung derselben. Jörg Hosp ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Als Fachanwalt für Familienrecht zählt Herr Hosp Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht zu den Hauptinhalten seiner Tätigkeit. Er übernimmt zudem die rechtliche Beratung und Vertretung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, was neben einem Partnerschaftsvertrag auch die Konsequenzen einer Trennung umfasst. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Sei können sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Hosp wenden.

Das Erbrecht ist thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden. Es regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier ist Rechtsanwalt Hosp ein zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner, wenn es um den Entwurf und die Pflege von Testament, Erbvertrag, Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften et cetera geht. Jörg Hosp ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Miet- und Pachtrecht befasst sich dagegen mit den rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Vermietern und Mietern. Neben den Problemen bezüglich Kündigung, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung fallen unter das Miet- und Pachtrecht auch Rechtstreitigkeiten zwischen Immobilieneigentümern, wozu beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten zu zählen sind. Zunehmend klagen die Vermieter auch über ausbleibende Mietzahlungen. Auf der anderen Seite weisen viele Mietwohnungen einen Mangel auf, den der Vermieter beseitigen muss. Rechtsanwalt Jörg Hosp steht Ihnen sowohl außergerichtlich gegenüber dem Vertragspartner als auch in einem sich möglicherweise anschließenden gerichtlichen Verfahren als kompetenter Partner zur Verfügung. Er berät Sie zu allen Fragen, die während eines laufenden Mietverhältnisses auftreten können.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de