Katja Glaub

Kanzlei Glaub & Glaub

Fachgebiete/Charakteristika

Katja Glaub wurde 1965 in Saarbrücken-Dudweiler geboren.

Ihr rechtswissenschaftliches Studium absolvierte sie an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken. Das Rechtsreferendariat leistete sie im Landgerichtsbezirk Saarbrücken. 1998 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen und gründete mit ihrer Zwillingsschwester Gisela Glaub die Sozietät Glaub & Glaub.

Aufgrund ihrer Zulassung beim Oberlandesgericht ist sie berechtigt, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie vor jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Rechtsanwältin Katja Glaub ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Saarländischen Anwaltvereins (SAV), in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV), der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Erbrecht
unter anderem Testament, Berliner Testament, Erbengemeinschaft und Pflichtteil

Arbeitsrecht
unter anderem Kündigung, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Abfindung, Urlaub, Lohn, Abrechnung sowie aktuelle Fragen zum AGG, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Verkehrsrecht
unter anderem Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfall, Führerschein, Bußgeld sowie Verkehrsstrafsachen

Bankrecht / Vertragsrecht
unter anderem Kredit, Kreditfinanzierung, Kündigung, Bau – und Werkvertrag

Eine Stärke von Rechtsanwältin Katja Glaub ist das Erbrecht.

Hierbei befasst sich Frau RAin Katja Glaub insbesondere mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge durch u.a. Testament, Berliner Testament und Erbvertrag.

Sehr wichtig in diesem Zusammenhang sind auch die Beratung und Vertretung Ihrer Interessen nach Eintritt des Erbfalls.

Wesentliche Fragen sind hierbei wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie sich eine lebzeitige Schenkung des Erblassers auswirkt und wie ein Testament oder Erbvertrag auszulegen ist.

Die Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen bildet insoweit einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Arbeitsrecht. Frau Glaub berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Ihre Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Beratung. Sie steht Ihnen vielmehr auch als Interessenvertreterin bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht.

Das Tätigkeitsfeld umfasst u.a. folgende Punkte :

  • Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag
  • Kündigung, Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnis
  • Abmahnung
  • Lohn, Gehalt, Urlaub
  • Mutterschutz

Die kompetente außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Verkehrsunfällen ist seit Jahren ein Hauptschwerpunkt von RAin Katja Glaub.

Folgende Punkte gehören hier u.a. zu ihrer Tätigkeit :

  • Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfall
  • Führerschein, MPU und Alkohol

Ihre Tätigkeit im Verkehrsrecht erstreckt sich auch auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren.

Im Bankenrecht befasst sich Rechtsanwältin Katja Glaub mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Themen wie Bürgschaft und Sicherheiten sowie mit der Forderung und Abwehr von Zahlungsansprüchen. Frau Glaub begleitet Sie im Falle einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie auch bei einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Grundschuld. Darüber hinaus achtet sie auf einen umfassenden Konsumentenschutz durch optimale Konditionen und faire Verträge. Das Spektrum ihrer rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst selbstredend auch die gerichtlichen Auseinandersetzungen im Bereich der Kreditsicherheitengewährung und im Zusammenhang mit der Erfüllung der Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten bei Abschluss und Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften.

Eine weitere Stärke der Rechtsanwältin ist das Baurecht und Werkvertragsrecht. Das Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel an der Bausache. Katja Glaub steht Ihnen in diesen Fällen bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel und bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche zur Seite. Der Bauhandwerker selbst hat oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen, bei dessen Abwehr er von Frau Glaub unterstützt wird. Ob es sich um den Bau eines Hauses oder den Erwerb einer Eigentumswohnung handelt, stets können zahlreiche rechtliche Probleme auftreten. Das private Baurecht ist eines der umfänglichsten Spezialgebiete des Allgemeinen Zivilrechts, das sich gerade in den letzten Jahren stetig entwickelt hat. Treten rechtliche Probleme auf, sollte daher möglichst frühzeitig Rechtsanwältin Katja Glaub eingeschaltet werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Katja Glaub
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66125 Saarbrücken
Saarland
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Saarland
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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