Olaf Hartung
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Hartung, am 1. Januar 2004 von Rechtsanwalt Olaf Hartung als Einzelkanzlei gegründet, liegt in der Merseburger Straße 52 in Halle an der Saale. Sie finden die zentral gelegenen Büroräume im Haus der BG Chemie gegenüber dem Justizzentrum.
Auf den öffentlichen Parkplätzen im Umfeld des Kanzleigebäudes stehen Ihnen Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Außerdem besteht durch die nahegelegenen Haltestellen “Lutherstraße” und “Heinrich-Schütz-Straße” der Straßenbahnlinien 2, 5, und 12 ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Darüber hinaus ist der Hauptbahnhof Halle an der Saale nur zwei Haltestellen entfernt.
Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei gehören fast ausschließlich Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten. Der Einsatz moderner EDV ist in der Kanzlei Hartung selbstverständlich. Sämtliche Arbeitsplätze verfügen über Internetzugang. Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Dieses ist montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr telefonisch erreichbar. Als zusätzlichen Service sind bei Bedarf auch Termine vor Ort beim Mandanten möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Olaf Hartung - Merseburger Str. 52
06110 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (345) 6813168
- Telefax
- +49 (345) 9773304

Fachgebiete/Charakteristika
Olaf Hartung wurde 1963 in Halle an der Saale geboren. Nach dem Abitur studierte er an der dortigen Martin-Luther-Universität sowie an der Universität Hildesheim Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Hildesheim und Hannover. Die Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1998 nach einer dreijährigen Tätigkeit als Leiter der Widerspruchsstelle der Arbeitsagentur Wittenberg. In dieser Zeit eignete sich Herr Hartung Spezialkenntnisse im Sozialrecht an, sodass dieses Rechtsgebiet heute fast den ausschließlichen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet.
Olaf Hartung ist seit 2002 Fachanwalt für Sozialrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Dem Sozialrecht sind unter anderem die Rechtsmaterien Bildungsförderung und Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschaden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Schwerbehindertenrecht und Sozialhilferecht, zuzuordnen.
Wie kein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Sozialrecht aufgrund der Aktivität des Gesetzgebers ständigen Veränderungen. Rechtsanwalt Olaf Hartung begleitet seine Mandanten durch die oft schwierigen Verfahrensabläufe. Die Vertretung reicht von einem Antrag auf die Gewährung von Sozialleistungen oder der Korrespondenz mit der Behörde bis hin zu einem möglichen Widerspruchsverfahren sowie der Vertretung vor den deutschen Sozialgerichten. Hierbei ist immer die enge Verknüpfung des Arbeitsrechtes mit dem Sozialrecht zu beachten, so beispielsweise die Auswirkungen einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf mögliche Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzlichen Krankenkassen. Dies ist vor allem auch von Arbeitnehmern zu beachten, die selbst beabsichtigen, ihr Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu beenden.
Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II sind im Recht der Arbeitsförderung geregelt. In Betracht kommen neben den Leistungen auf Arbeitslosengeld weitere Leistungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wie auch für Unternehmensgründer. Bei der Gewährung von so genannten Entgeltersatzleistungen sind regelmäßig viele Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles zu beachten. Häufig treten hierbei Probleme im Zusammenhang mit der Verhängung einer Sperrzeit oder eines Ruhenstatbestandes auf. Hier kann immer nur einzelfallbezogen eine konkrete Rechtsberatung erfolgen, ob, in welcher Höhe und für welche Dauer Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit bestehen. Es ist daher immer ratsam, im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in sonstiger Weise (auch durch Aufhebungsvertrag) durch anwaltliche Beratung klären zu lassen, ob und inwieweit sich hierdurch Auswirkungen auf Ansprüche gegen die Bundesagentur für Arbeit ergeben.
Im Krankenversicherungsrecht geht es um umfangreiche Ansprüche des Versicherten auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören zum Beispiel die Förderung der Gesundheit und die Verhütung von Krankheiten, Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen bei Krankheit, Krankengeld, Sterbegeld und die Gewährung von Fahrtkosten in besonderen Fällen. Welche Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung im Einzelfall bestehen, kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalles geklärt werden.
In der Pflegeversicherung gewährt die gesetzliche Pflegeversicherung unter anderem Leistungen bei häuslicher Pflege, bei teilstationärer Pflege und bei Kurzzeitpflege. In schweren Fällen ist die vollstationäre Pflege notwendig. Die Pflegeversicherung gewährt auch Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. § 15 des XI. Buches des Sozialgesetzbuches legt die einzelnen Stufen der Pflegebedürftigkeit und die damit zusammenhängenden Leistungen fest.
Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden. Rechtsanwalt Hartung berät und vertritt Sie kompetent und zuverlässig in allen Fragen des Sozialrechts.
Rechtsanwalt Olaf Hartung ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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