Carsten Baus

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Baus wurde 2006 von Rechtsanwalt Carsten Baus innerhalb einer Bürogemeinschaft gegründet, nachdem er lange Jahre als Syndikusanwalt in der Wirtschaft tätig gewesen war. Zu seinem Mandantenstamm zählen mittelständische Unternehmen und Privatleute. Aufgrund seiner Erfahrungen haben sich die Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, privates Baurecht, Vertragsrecht (Allgemeines Zivilrecht) und Medizinrecht herausgebildet. Herr Baus kennt die Probleme von kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht nur aus der Sicht des Rechtsanwalts, sondern auch “von innen”, aus eigener Erfahrung. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner auch für Existenzgründungen.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder direkt mit Rechtsanwalt Carsten Baus vereinbart werden. Die Kanzlei ist im Internet unter www.ra-baus.de präsent.

Die Kanzleiräume finden Sie in zentraler Lage in Homburg am Christian-Weber-Platz, direkt gegenüber der Zentrale der Kreissparkasse. In der umliegenden Umgebung sind ausreichend Parkplätze vorhanden. Herr Baus führt aber auch gerne Hausbesuche durch, da es gerade bei Unternehmen wichtig ist, sich vor Ort ein Bild zu machen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Carsten Baus
Talstr. 19
66424 Homburg an der Saar
Saarland
Deutschland

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+49 (6841) 9936143
Telefax
+49 (6841) 9936142
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http://www.ra-baus.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Carsten Baus wurde 1970 in Neunkirchen (Saar) geboren und wuchs in Kirkel auf. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Saarbrücken und Potsdam und absolvierte das anschließende Referendariat am Landgericht in Potsdam. Als Rechtsanwalt wurde Herr Baus 1999 zugelassen und betreibt seit Anfang 2006 seine eigene Kanzlei. Er spricht Englisch und Französisch. Die größte Stärke des heimatverbundenen Juristen ist die Hartnäckigkeit, mit der er die Interessen seiner Mandanten vertritt.

Einen wesentlichen Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Carsten Baus bildet das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht begleitet Sie auf dem gesamten Weg durch das Berufsleben. Herr Baus berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im individuellen Arbeitsrecht ebenso wie im kollektiven Arbeitsrecht. Dabei geht es beispielsweise um Streitigkeiten rund um das Kündigungsschutzrecht oder das Arbeitsvertragsrecht. Insbesondere hinsichtlich letztgenanntem stehen Fragen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Zeugniserteilung und Zeugnisverbesserung im Vordergrund.

Zeit seines Berufslebens ist Herr Baus mit dem Arbeitsrecht befasst, teils auch als Verantwortlicher in Unternehmen. Er ist daher Ihr kompetenter Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Er berät Sie beim Arbeitsvertrag und zeigt Lösungsmöglichkeiten für die Konfliktbereinigung auf.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt beim privaten Baurecht. Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Bauherrn (Auftraggeber) und dem Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen.

Herr Baus hat selbst schon große Bauvorhaben abgewickelt, von der Verhandlung über die Betreuung bis zum Abschluss des Bauvorhabens. Deshalb finden Sie in Rechtsanwalt Baus einen qualifizierten Ansprechpartner auf diesem Gebiet. Er setzt für Sie Ansprüche durch und berät Sie bei Bauvertrag und Werkmangel.

Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann der Unternehmer den Mangel nicht beseitigen oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: Wirksamer Bauvertrag, Mängelgewährleistung, Mängelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes.

Da Verträge die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften sind, hat Carsten Baus einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Vertragsrecht. Unter Vertragsrecht versteht man den Teil der Rechtsbeziehungen, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen zweier oder mehrerer Vertragsparteien ergeben. Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem Einzelnen frei, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird. Jedoch sind im BGB verschiedene Vertragstypen vorgesehen, so dass dann, wenn man sich für einen Vertragstyp aufgrund der Bestimmung des Vertragsgegenstandes entscheidet, bestimmte vertragliche Pflichten entstehen. Die maßgeblichen Vertragstypen, welche jedoch nicht zwingend vorgeschrieben sind und darüber hinaus auch in Verhandlungen geändert werden können, sind zum Beispiel der Werkvertrag, Kaufvertrag, Dienstvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) oder Mietvertrag. Rechtsanwalt Baus gestaltet und überprüft selbst komplizierte Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) aus einem Vertrag.

Darüber hinaus wird Carsten Baus im Medizinrecht (Arzthaftungsrecht) anwaltlich tätig. Zu seinen Mandanten zählen Ärzte ebenso wie Patienten. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Durchsetzung und Abwehr eines Anspruchs auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Oftmals geht es um ärztliche Behandlungsfehler, ärztliche Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung, die erhebliche Schäden bei einem Patienten verursachen können. Rechtsanwalt Baus übernimmt für Sie die Interessenvertretung beim Sorgfaltspflichtverstoß, beim Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder bei mangelnder Risikoaufklärung. Ebenso steht er Ihnen bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen zur Seite.

Außerberufliche Engagements

Carsten Baus kennt aus eigener Anschauung die Prozesse in einem Unternehmen. Er ist daher nicht zuletzt für Existenzgründer ein kompetenter Ansprechpartner. So engagiert sich Herr Baus auch bei den Wirtschaftsjunioren des Saarlandes e.V. als Leiter der Arbeitsgemeinschaft Existenzgründung und Sicherung.

Er ist Mitglied des Saarländischen Anwaltsvereins sowie bei der Gesellschaft zur Förderung des Saarländischen Kulturbesitzes e.V.

Zudem engagiert sich Carsten Baus als Mitglied der CDU des Saarlandes.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Saarland
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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