Susanne Weiland
Kurzprofil
Susanne Weiland gründete ihre Einzelkanzlei 1990 zunächst 1990 in Völklingen und betreibt diese seit Oktober 1994 in Heusweiler. Sie finden die repräsentativen Büroräume der Kanzlei Weiland im Ortskern von Heusweiler, etwa fünfzig Meter von der katholischen Kirche und dem katholischen Kindergarten entfernt. Den Mandanten stehen genügend Parkplätze vor und hinter dem Kanzleigebäude zur Verfügung. Eine Haltestelle befindet sich etwa 100 Meter entfernt.
Termine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.15 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat der Kanzlei (Frau Jochum) vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf nimmt Frau Weiland auch Termine vor Ort bei den Mandaten wahr. Zur Mandantschaft gehören Privatleute, aber auch Handwerksbetriebe sowie gewerbliche Mandanten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Susanne Weiland - Trierer Str. 20
66265 Heusweiler
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49(6806) 12675
- Telefax
- +49 (6806) 77438

Fachgebiete/Charakteristika
Susanne Weiland wurde 1954 in Saarbrücken geboren. Nach dem Anglistik- und Germanistikstudium, welches sie bis zum Vordiplom an den Universitäten in Trier und Innsbruck absolvierte, studierte sie an der Universität des Saarlandes Jura. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin leistete sie im Saarland. Frau Weiland wurde 1985 als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst arbeitete sie als angestellte Rechtsanwältin bis 1990 in einer renommierten Anwaltskanzlei in Saarbrücken mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht.
Rechtsanwältin Weiland verfügt über gute Englischkenntnisse und Grundkenntnisse in der französischen Sprache.
Rechtsanwältin Susanne Weiland berät und vertritt ihre Mandanten im Eherecht und Familienrecht, Erbrecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht und Pachtrecht, verkehrsrecht und Forderungseinzug (Inkasso).
Im Ehe- und Familienrecht erstreckt sich das Leistungsspektrum von Rechtsanwältin Weiland von der Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere beim Verfassen eines Ehevertrags oder dem Entwurf einer Vereinbarung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, über Ehescheidung und die sogenannten Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge et cetera bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung. Es besteht guter Kontakt zu einer Steuerberaterkanzlei, so dass auch steuerliche Gestaltungen insbesondere bei Unternehmerehepaaren Berücksichtigung finden.
Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor, zu Beginn oder während der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Weiland gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Im Erbrecht befasst sich Frau Rechtsanwältin Susanne Weiland sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge als auch mit der Geltendmachung der Ansprüche der Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die wegen Unstimmigkeiten der Erbberechtigten untereinander sich schwierig gestaltet. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.
Im Übrigen berät und vertritt Rechtsanwältin Weiland ihre Mandanten bei rechtlichen Problemen rund um das Wohnungseigentumsrecht. Ihr Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung des Kaufvertrages über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Frau Weiland berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Thematisch oft mit dem WEG-Recht verbunden ist das Mietrecht und Pachtrecht. Rechtsanwältin Weiland vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwältin Weiland erstreckt sich über die Bereiche Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Sachverständigenkosten und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden einen Schadensersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden gegenüber dem Versicherer geltend zu machen und gegebenenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, seinen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und so weiter.
Die Beitreibung ausstehender Forderungen aus dem gesamten Spektrum des Zivilrechts ist für Firmen als auch für Privatleute oft von existentieller Bedeutung. Deshalb sollten Sie bereits bei geringfügigen Überschreitungen von Zahlungszielen sofort reagierten und den Forderungseinzug kompetent durch Frau Rechtsanwältin Weiland betreiben. Die Praxis zeigt, dass die Chance zu Ihrem Geld zu kommen umso größer ist je schneller Sie als Gläubiger reagieren und den Forderungseinzug mit anwaltlicher Hilfe betreiben. Zudem zeigt die Praxis, dass Schuldner oft zuerst diejenigen Gläubiger befriedigen, die am „lästigsten“ sind. Durch die direkte Beauftragung von Frau Rechtsanwältin Weiland vermeiden Sie das Risiko der Nichtübernahme von inkassokosten . Zudem ist auch gewährleistet, dass Ihre Forderung vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf Durchsetzbarkeit geprüft wird. Bei einer zweifelhaften Forderung und gründlicher Abwägung Ihrer Chancen und Risiken ersparen Sie sich so unnötige Kosten.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Saarland
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


