Hartmut Kiesel
Fachgebiete/Charakteristika
Hartmut Kiesel wurde 1966 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg Jura. Den Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er in Düsseldorf. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt er 1996. Herr Kiesel spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Hartmut Kiesel ist ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Leasingrecht und für Zwangsverwaltungen.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist außerdem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.
Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen — wie beispielsweise die Wirksamkeit von Kündigung oder Aufhebungsvertrag —, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch Lohnforderungen und Gehaltsforderungen, die Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, die Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, die betriebliche Altersversorgung oder die Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben). In Rechtsanwalt Hartmut Kiesel steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.
Hartmut Kiesel ist seit 2007 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer, hier die Rechtsanwaltskammer Tübingen, zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mängel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben.
Rechtsanwalt Kiesel vertritt seine Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung und der Prüfung des Kaufvertrags über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Der Jurist berät Sie beispielsweise in den häufigen Problemfällen: Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung, Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
So hoch die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings auch ist, war es zunächst doch nicht gesetzlich geregelt und musste seinen Platz in der juristischen Landschaft erst finden. Leasing wurde von der höchstrichterlichen Rechtsprechung inzwischen als eigenständige Vertragsform definiert und ausgestaltet, die in erster Linie am Mietrecht orientiert ist. Das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Hartmut Kiesel umfasst die Beratung und Begleitung von Privatleuten oder kleinen, mittelständischen und großen Leasinggesellschaften bei allen Rechtsfragen rund um das Leasing. Der Jurist ist seinen Mandanten behilflich bei der Konzeption des Vertragswerks und aller Formulare, bei der Korrespondenz oder Verhandlung mit Leasingnehmern, mit deren Sachversicherern oder den Subsidiärversicherungen der Mandanten oder bei der Korrespondenz und Verhandlung mit refinanzierenden Banken, Lieferanten, Insolvenzverwaltern, Bürgen, Rückkaufverpflichteten und Behörden et cetera. Bei der Erstellung von Leasingvertrag, Mietkaufvertrag oder Mietvertrag werden selbstverständlich die neuesten gesetzlichen Gegebenheiten und die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Überdies fließen in die Vertragsgestaltung die Merkmale ein, mit denen sich ein Produkt vom Wettbewerb abhebt. Anschließend werden die Verträge auf Wunsch laufend aktualisiert und gepflegt.
Des Weiteren gehört auch die Übernahme von Zwangsverwaltungen zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Kiesels, der durch das zuständige Amtsgericht um Zwangsverwalter bestellt wird. In derartigen Fällen verwaltet Rechtsanwalt Kiesel Eigentumswohnungen und Mietshäuser, weil das Gericht dem Eigentümer die Verwaltung des Grundbesitzes entzieht. Als Zwangsverwalter unterliegt er der ständigen Aufsicht und Kontrolle durch das Amtsgericht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Hartmut Kiesel
- Friedenstr. 29
06114 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49(345) 52140-0
- Telefax
- +49(345) 52140-27

- Homepage
- www.mkd-kanzlei.de
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Hartmut Kiesel engagiert sich außerhalb der Kanzlei als Rechtsberater des Haus- und Grundeigentümervereins Halle und Umgebung e.V. sowie als Landesvizepräsident für Mietrecht im Landesverband der Haus- und Grundeigentümer Sachsen-Anhalt e. V. Darüber hinaus ist er Vertrauensanwalt des Immobilienverbands Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Des Weiteren ist er Mitglied im Lenkungsausschuss für den Stadtumbau Halle sowie Vorstandsmitglied im Freundeskreis der Hochschule für Kunst und Design der Burg Giebichenstein in Halle.


