Oliver Krause
Kurzprofil
Rechtsanwalt Oliver Krause gründete seine Einzelkanzlei im September 2004 in der Altstadt von Halle. Er betreut seither überwiegend Privatleute, aber auch kleinere Handwerksfirmen und mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Krause arbeitet mit Rechtsanwalt Dr. Siegfried Brandt in Kooperation. Die Kanzleiräume liegen in der Nähe des Marktplatzes im Herzen der Innenstadt von Halle an der Saale.
Für die Mandantschaft besteht Anschluss an die Straßenbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11 und 95. Wenn Sie am Markt aussteigen und in Richtung Bahnhof auf der Leipziger Straße gehen, erreichen Sie die Kanzlei Krause in wenigen Schritten. Für Mandanten mit Pkw ist es am günstigsten, im Parkhaus des Kaufhauses “Ritter” zu parken. Auch von dort sind es nur wenige Schritte zur Kanzlei.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit Herrn Krause oder dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Der Schwerpunkt der Kanzleiarbeit ist im Gesundheitsrecht angesiedelt. In den vergangenen Jahren ist der Gesundheitsmarkt zahlreichen Reformen unterzogen worden, so dass das Bedürfnis nach juristischer Information, Beratung und Vertretung im Bereich der Heilkunde ständig wächst und vielfach unerlässlich geworden ist. Weitere Informationen sind auch von der kanzleieigenen Homepage www.ok-recht.de abrufbar.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Oliver Krause - Kleine Märkerstr. 10
06108 Halle an der Saale
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (345) 2023234
- Telefax
- +49 (345) 2023235

- Homepage
- http://www.ok-recht.de
Fachgebiete/Charakteristika
Oliver Krause, geboren 1976 in Halle, absolvierte sein Studium der Rechte an der dortigen Martin-Luther-Universität sowie an der Università degli studi di Siena in Siena/Italien. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Sachsen-Anhalt und Berlin. Herr Krause wurde im September 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spricht fließend Englisch und gut Italienisch sowie Russisch.
In seiner Freizeit ist Oliver Krause als Basketballschiedsrichter in den höchsten nationalen und europäischen Ligen tätig. Im Übrigen ist er seit 2006 Vorstandsvorsitzender der Interessengemeinschaft der Basketballbundesligaschiedsrichter.
Herr Krause ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt, der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
Die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Oliver Krause liegen im Medizinrecht, Steuerrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Seit September 2007 ist Herr Krause Fachanwalt für Medizinrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Oliver Krause ist auf die Rechtsberatung von Ärzten spezialisiert. Dies beinhaltet die Betreuung und Beratung in allen Fragen rund um das Medizinrecht, insbesondere:
- Vertragsarztrecht: Zulassung, Ermächtigung, Jobsharing und Belegarztrecht, Honorarverteilungsfragen und Vergütungsrecht (EBM, GOÄ, Honorarvereinbarungen), Honorarrückforderung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Richtgrößenprüfung, Zulassungsentziehungsverfahren und Disziplinarverfahren
- Ärztliches Berufsrecht und Standesrecht: Approbation, Weiterbildung, Werbung, berufsgerichtliches Verfahren
- Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht: Vertragsgestaltung für Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Medizinisches Versorgungszentrum, Kooperationsvertrag, Umstrukturierung oder Auseinandersetzung einer Gesellschaft, Integrierte Versorgung
- Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht: vermeintliche Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Organisationsfehler, gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Verfahren bei Schlichtungsstelle und Gutachterkommission, Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen
- Krankenhausrecht und Chefarztrecht.
Im Übrigen bietet der Jurist Hilfestellung bei der Erstellung von Arbeitsvertrag, Mietvertrag und sonstigen Verträgen sowie bei Fragen rund um das Erbrecht.
Rechtsanwalt Oliver Krause übernimmt Ihre Mandate aus dem Arzthaftungsrecht. Anlässlich einer ärztlichen Behandlung kommt es zwischen Patient und Arzt zu einem Vertrag. Danach sind der Arzt zu einer ordnungsgemäßen medizinischen Behandlung und der Patient (oder seine Krankenversicherung) zur Zahlung des ärztlichen Honorars verpflichtet. Der Arzt muss alle Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden des Patienten zu erkennen. Dabei muss er alle Therapieformen einleiten, die dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Hierzu gehören sowohl die fachgerechte und sachgerechte Diagnose als auch die richtige Behandlung. Verstößt ein Arzt schuldhaft gegen seine ärztlichen Pflichten und ergibt sich für den Patienten hieraus ein Schaden (Sachschaden oder Körperschaden in Form von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen), so kann sich hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld ableiten. Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeldansprüche können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Kommt es zu Behandlungsfehlern im Rahmen einer ärztlichen Behandlung, dann haftet der Arzt oder das Krankenhaus für die entstandenen Schäden. Unter Umständen steht dem Patienten auch ein Schmerzensgeld zu. In diesem Rechtsgebiet werden Patienten, die einen solchen Anspruch geltend machen, und Ärzte, die sich Ansprüchen ausgesetzt sehen, beraten und vertreten.
Das Steuerrecht ist neben dem Medizinrecht das zweite große Fachgebiet Herrn Krauses. Nichts im Bereich der Berührungen zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit Fragen des Steuerrechts auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Und wer schon einmal seine Steuererklärung selber gemacht hat, weiß, dass am Ende immer das Gefühl übrig bleibt, ob nicht doch etwas Entscheidendes für eine höhere Rückzahlung vergessen wurde.
Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es Hunderttausende verschiedener Steuergesetze, Verordnungen zu deren Ausführung, Richtlinien zur inhaltlichen Auslegung und Erlasse der Finanzbehörden zur Anwendung der Rechtsnormen durch die Finanzämter gibt. Da diese Regelungen oft mehrere Lesarten zulassen, gibt es Unmengen an Literatur und Zeitschriften zu steuerrechtlichen Themen. Dies alles führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man ebenfalls beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften.
Rechtsanwalt Oliver Krause betreut Sie darüber hinaus bei der Wahl der Unternehmensform, bei der steuerlichen Gestaltung beim Unternehmenskauf, der Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage, Vermögensbildung, bei der (vorweggenommenen) Erbfolge bei Unternehmen und Vermögen, bei einer Immobilie, bei Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung und ihren Auswirkungen auf die Steuer, bei Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht, Steuerfahndung sowie der strafbefreienden Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung.
Das Rechtsgebiet Allgemeines Zivilecht umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Privatleuten, Unternehmen und Freiberuflern in allgemeinen zivilrechtlichen Bereichen wie zum Beispiel dem Kaufvertragsrecht, Vertragsrecht oder dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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