Carmen Schab

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Carmen Schab ist seit 1990 zugelassene Anwältin. Sie hatte bis 2007 ihre Kanzlei in Oranienburg, die sie seit 2004 mit Frau Rechtsanwältin A. Seeger in Bürogemeinschaft führte. Seit 2007 hat Frau Rechtsanwältin Carmen Schab eine Zweigniederlassung in 78247 Hilzingen.

Sie hat die Ausbildung zur Mediatorin in Berlin absolviert. In der Profamilia Singen führt sie das juristische Erstgespräch durch. Sie ist dort Mitglied des Vorstandes.

Ihre Kanzlei in Hilzingen ist gut erreichbar und befindet sich im Ortsteil Twielfeld. Beratungstermine werden telefonisch vereinbart.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (carmen@ra-schab.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.schab-seeger.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Carmen Schab
Forsterbahnried 9
78247 Hilzingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7731) 185336
Telefax
+49 (7731) 69809
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.schab-seeger.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Carmen Schab wurde 1953 in Miersdorf geboren, studierte an der Berliner Humboldt-Universität und ist seit 1977 Diplom-Juristin. Seit 1990 ist sie in der Bundesrepublik zugelassene Rechtsanwältin. Frau Schab ist zudem ausgebildete Mediatorin.

Rechtsanwältin Schab ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland auftretungsberechtigt. Außerdem wurde ihr der Humboldt-Preis für die beste Diplomarbeit ihres Jahrgangs verliehen. Sie ist Mutter von drei Kindern.

Im Familienrecht ist Frau Schab darauf spezialisiert, Mandanten umfassend zu beraten und zu vertreten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von der Volljuristin auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Carmen Schab ihre Mandanten, wenn es um das Thema Zugewinnausgleich geht. Dann werden von ihr insbesondere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Frau Schab befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.

Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwältin Schab bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Frau Schab hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Frau Schab führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die sie mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei Unfällen mit Personenschaden macht Frau Schab für ihre Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird Rechtsanwältin Schab in erster Linie in Bußgeldsachen für ihre Mandanten tätig, zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Straßenverkehrsgesetz. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann Ihnen der Vorwurf von Alkohol am Steuer gemacht werden bei einer Autofahrt mit 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr. Ebenso können Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionen auf Sie zukommen. Ein Fahrverbot wird für maximal drei Monate ausgesprochen, während die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens ein Jahr oder länger angeordnet wird. Vor allem bei Trunkenheitsfahrten und einer dadurch bedingten Gefährdung von Personen können Sie von einem Führerscheinentzug betroffen sein. Entscheidend sind jedoch die Gegebenheiten im Einzelfall sowie die Beurteilung des jeweiligen Sachverhalts. Frau ! Schab wird Ihren Einzelfall diesbezüglich prüfen und mit entsprechender juristischer Argumentation die Ihnen drohenden Sanktionen auf ein geringstmögliches Maß reduzieren.

Frau Schab bietet neben der rechtlichen Beratung auch Mediationssitzungen an. Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von festgefahrenen Konflikten. In diesem Verfahren sollen die Konfliktparteien unter Hinzuziehung eines neutralen (allparteilichen) Dritten - des Mediators - versuchen, selbstbestimmte und von allen Beteiligten akzeptierte Problemlösungen zu erarbeiten. Im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren liegt das Ergebnis dieses Verfahrens allein in den Händen der beteiligten Parteien. Somit entscheiden keine Richter, sondern allein die Beteiligten. Ziel der Mediation ist es, Lösungen zum allseitigen Nutzen zu erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer zukunftsorientierten und langfristigen Beilegung des Konflikts führen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Konfliktparteien im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung des Mediators (wieder) miteinander kommunizieren, selbstständig ! und eigenverantwortlich mit ihrem (möglicherweise schon lange andauernden) Konflikt umgehen, um letztlich nach kreativen Lösungsmöglichkeiten zu forschen und diese umzusetzen.

Mediation bemüht sich um eine friedliche und produktive Form des Umgangs. Sie eröffnet einen interessengerechten und zukunftsweisenden Ausgleich von Konflikten. Das Recht kennt nur schematische Antworten, in der Mediation finden die Konfliktbeteiligten dagegen eine individuelle Lösung für ihr spezielles Problem. Mediation vermittelt dem Einzelnen die Fähigkeit, Konflikte auch in Zukunft selbst zu lösen. Mediationsverfahren sparen in der Regel Zeit und Geld, denn sie sind nicht so langwierig wie Gerichtsverfahren. Oft ist die Mediation Grundlage für eine so gute Beziehung, dass Reibungspunkte und Gerichtsprozesse in der Zukunft vermieden werden können. Mediation fördert den selbstverantwortlichen Bürger, der auf seine eigene Kraft zur Lösung von Konflikten vertraut statt auf obrigkeitliche Entscheidungen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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