David Krier
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt David Krier übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsunfallrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, privaten Baurecht und Kaufvertragsrecht.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Anwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Deshalb sollten Sie zunächst Rechtsanwalt Krier aufsuchen, bevor etwas veranlasst oder gar unterschrieben wird. Bezüglich des Schadens, der reguliert wird, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten. Des Weiteren nimmt der Rechtsanwalt sofort Kontakt mit der Versicherung des Gegners auf, um Ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Ist Streit über die Haftung zu erwarten, werden von Herrn Krier zusätzlich die polizeilichen Ermittlungsakten angefordert.
Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so zum Beispiel Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat im Bereich Fahrerlaubnisrecht (europäischer Führerschein) oder bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Krier kompetent beraten und betreut.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaus oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Das Kaufrecht als solches stellt kein selbständiges Rechtsgebiet dar, verdient es aber aufgrund seiner Bedeutung im Alltag — für Privatpersonen wie für Gewerbetreibende —, gesondert erwähnt zu werden. Rechtsanwalt David Krier berät und vertritt Verbraucher rund um die Abwicklung eines Kaufvertrages etwa bezüglich des Vorgehens bei Vorliegen eines Defektes an einem Gerät oder der Mangelhaftigkeit einer Sache, der Widerrufsrechte beim Kauf im Versandhandel, des Rücktritts von einem Kaufvertrag und der Rückgabe des Kaufgegenstandes, der Rückerstattung eines gezahlten Kaufpreises, der Rechte bei Leasing und Finanzierungskauf oder der Rechte und Pflichten beim Internetkauf und Ersteigerung auf Online-Plattformen.
Rechtsanwalt David Krier ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.
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