Andreas Schneider
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Schneider, geboren 1979 in Lebach, studierte an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er im Saarland. Herr Schneider wurde 2006 zur Anwaltschaft zugelassen.
Rechtsanwalt Andreas Schneider übernimmt Mandate aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Mietrecht, Familienrecht.
Das Arbeitsrecht ist sehr komplex, beinhaltet eine Vielzahl von Fragestellungen und evoziert großen Beratungsbedarf. So kann der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, Regelungen zum Kündigungsschutz sind zu beachten. Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages sowie vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten, denn es gibt viele Problemfelder, zum Beispiel hinsichtlich des notwendigen Inhalts einer Abmahnung oder der Anhörung des Betriebsrats vor der Kündigung.
Das Arbeitsrecht ist gesetzlich nur unvollständig geregelt — und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen verstreut. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung aufgrund dieser nur unvollständigen gesetzlichen Vorschriften eigene Grundsätze im Arbeitsrecht aufgestellt hat. Seit 2003 sind in den §§ 105 bis 110 der Gewerbeordnung allgemeine arbeitsrechtliche Grundsätze normiert. Die Gewerbeordnung enthält Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsvertrages, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts, zum Arbeitszeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Im Weiteren sind das Arbeitszeitgesetz, das Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz sowie das Bürgerliche Gesetzbuch zu berücksichtigen. Um einen Überblick über arbeitsrechtliche Probleme zu erhalten, nehmen Sie die kompetente Hilfe durch Rechtsanwalt Andreas Schneider in Anspruch, vor allem dann, wenn es um Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag geht. Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung steht Ihnen Herr Schneider nach entsprechender Terminsvereinbarung gern zur Verfügung.
Das Sozialrecht (oder Sozialversicherungsrecht) ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Die soziale Absicherung des Einzelnen auch im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit gehört zum System der sozialen Sicherung in Deutschland. Wesentliche Bedeutung in diesem Zusammenhang haben die Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der Arbeitsförderung (SGB III) aber auch das Recht der Sozialhilfe (SGB XII), die allgemein unter das Gebiet Sozialrecht gefasst werden. Daneben umfasst das Gebiet Rentenversicherungsrecht (SGB VI) neben den Renten wegen Alters auch solche wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und wegen Todes. Relevant in diesem Rahmen ist vor allem die juristische Beratung hinsichtlich der Voraussetzungen des jeweiligen Rentenanspruchs, der Rentenberechnung sowie der Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten. Darüber hinaus beinhaltet das Sozialversicherungsrecht das breitgefächerte Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, die einzelnen Versorgungsbereiche, die Krankenhausbehandlung, stationären Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie Heilmittel und Hilfsmittel. Andreas Schneider ist Ihr Experte im Sozialrecht.
Rechtsanwalt Schneider berät und vertritt sowohl Vermieter als auch Mieter im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht. Er unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Zahlungsverzug, ordentliche oder fristlose Kündigung, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Räumungsklage oder Zwangsräumung.
Im Familienrecht berät und vertritt Andreas Schneider Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung eines Ehevertrags. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Es ist das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Andreas Schneider, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Andreas Schneider ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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