Stephanie Merten
Fachgebiete/Charakteristika
Stefanie Merten wurde 1973 in Saarbrücken geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Jura. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Rechtsreferendariats absolvierte Frau Merten im Saarland. Die Zulassung zur Anwaltschaft erhielt sie 2000.
Vertrauen Sie bei allen rechtlichen Problemen rund um das Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht auf Rechtsanwältin Stefanie Merten.
Im Familienrecht berät Stefanie Merten Sie unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ihre Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht.
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist der Erhalt des Arbeitsplatzes wichtiger denn je. Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer, in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Bei einer Kündigung kann sich die Hilfe durch Rechtsanwältin Stefanie Merten schnell auszahlen. Die Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist durch den allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz eingeschränkt. Das wichtigste Gesetz zur Begrenzung der Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers ist das Kündigungsschutzgesetz. Es sichert in seinem Geltungsbereich für den Arbeitnehmer einen Bestandsschutz und Vertragsinhaltsschutz seines Arbeitsverhältnisses. Das Gesetz regelt den allgemeinen Kündigungsschutz, den Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung und den Kündigungsschutz bei Massenentlassungen. Wichtig ist die Beachtung der Ausschlussfrist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, um gegen eine Kündigung gerichtlich vorgehen zu können. Häufig wird in der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer eine Abfindung im Hinblick auf den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Die Höhe der Abfindung bemisst sich unter anderem nach der Beschäftigungsdauer sowie nach dem zuletzt gezahlten Arbeitsentgelt. Rechtsanwältin Merten berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht.
Mit dem Ableben eines Menschen stellt sich immer die Frage, wem das Vermögen des Verstorbenen zufällt. In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, ob der Verstorbene durch Testament oder Erbvertrag geklärt hatte, wer und in welchem Umfang Erbe sein soll und wie diese Verfügung rechtlich gestaltet war. Eine Vielzahl von Fragen wirft die Abwicklung der Erbfolge auf, insbesondere unter mehreren Erben. Nicht immer läuft eine Erbschaft ohne Streitigkeiten ab — sei es, dass der Erblasser ein nur unzureichendes Testament hinterlassen hat oder dass dieses missverständlich ist und zu Interpretationen Anlass gibt, sei es, dass Miterben schon zu Lebzeiten ihren Erbteil erhalten haben, nun aber nichts mehr davon wissen wollen. Rechtsanwältin Merten möchte Ihnen in solchen Auseinandersetzungen als Ihre Verbündete und Partnerin beistehen und Ihnen helfen, Ihre Interessen vorgerichtlich und wenn nötig auch im Prozess bestmöglich zu wahren.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Stefanie Merten Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung. Sie übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel (Unternehmensnachfolge), Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung.
Rechtsanwältin Merten ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Stephanie Merten - Friedrich-Ebert-Platz 1
66333 Völklingen
Saarland
Deutschland
- Telefon
- +49 (6898) 945945
- Telefax
- +49 (6898) 9459440

- Homepage
- http://www.merten-und-kollegen.de


