Hans-Heinrich Doppler
Fachgebiete/Charakteristika
Hans-Heinrich Doppler wurde 1954 in der Pfalz geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er von 1976 bis 1981 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern. Von 1983 bis 1986 war er als angestellter Rechtsanwalt in Kaiserslautern tätig, bevor er 1986 nach Germersheim wechselte und zusammen mit Dietrich Plewa die heutige Sozietät gründete. Seit 1986 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er erhielt diese Bezeichnung als erster Anwalt im Landgerichtsbezirk Landau.
Herr Doppler ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht und ist als Referent auf Weiterbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Arbeitsrecht tätig. Zudem ist Herr Doppler Vorsitzender des Rechtausschusses des Volleyball-Verbandes Pfalz (VVP). Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Hans-Heinrich Doppler bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate im Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, privaten Baurecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt sich Herr Doppler vorwiegend mit der Führung von Rechtsstreiten und Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten sowie der Beratung von Unternehmen, Betrieben und Arbeitnehmern in allen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwalt Doppler Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ein weiteres Fachgebiet von Herrn Dopplers liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Rechtsanwalt Doppler prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrer Anspannung annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.
Darüber hinaus steht Hans-Heinrich Doppler in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern sowie Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Doppler macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Eine weitere Stärke Herrn Dopplers ist das private Baurecht. Dieses stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Rechtsanwalt Doppler berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Doppler beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler bei Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Rechtsanwalt Doppler hat sich darüber hinaus auch auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere Vertragsrecht spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Doppler für Sie prüft oder entwickelt, sind der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag sowie der Arbeitsvertrag. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese gewissenhaft und individuell überprüft. Die spezifische Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Hans-Heinrich Doppler machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


